Wieslocher Thesen - Verschuldung und psychische Gesundheit

Am 08. und 09. März 2002 fand im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch die Fachtagung "Verschuldung und psychische Gesundheit" statt.

Veranstalter waren die Schuldnerberatung des PZN mit ihren Kooperationspartnern, dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Wolfgang Egner-Koch von der Schuldnerberatung des PZN hat zugesagt, bei nächster Gelegenheit ausführlicher über den Tagungsverlauf zu berichten.

Ein Ergebnis der Tagung sind die "Wieslocher Thesen" zur Schuldnerberatung von psychisch kranken Menschen:

Wieslocher Thesen

Präambel

Gesundheit erleben Menschen - nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation - als einen Prozess, in dem das körperliche, seelische und das soziale Wohlbefinden einen möglichst optimalen Ausdruck finden können. Der Zusammenhang von Gesundheit und Armut - und damit auch von Gesundheit und Verschuldurig - ist hinreichend nachgewiesen.

  1. Durch Schuldnerberatung wird sowohl die Schuldenproblematik bearbeitet, als auch die physische und psychische Gesundheitslage der Betroffenen unmittelbar verbessert und stabilisiert. Die Behandlungsdauer in stationären Einrichtungen (Krankenhaus, Psychiatrie, Therapieeinrichtungen wird nachweislich verkürzt : Damit können Kosten eingespart werden. Es hat sich bewährt, Schuldnerberatung direkt in Behandlungs- und Rehabilitationseinrichtungen einzubinden (siehe Beispiel PZN Wiesloch). Daher wird empfohlen, Schuldnerberatung auch an anderen Standorten in vergleichbarer Form einzurichten. Hierfür sind Diplom-Sozialarbeiter/pädago- gen mit entsprechender Ausbildung vorzusehen. Schuldnerberatung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich muss deshalb zukünftig durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden.
  2. Flächendeckende, bedarfsgerechte und zeitnahe Schuldnerberatung ist eine wichtige sozialpolische Aufgabe. Die Einrichtung von Schuldnerberatungsstellen mit Insolvenzberatung muss in allen Städten und Landkreisen vorgehalten werden.
    Bei der Finanzierung ist den gesetzlichen Grundlagen und den sozialpolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die Entstehung unnötiger Kosten in öffentlichen Haushalten, als Folge unzureichender Schuldnerberatung, ist zu vermeiden.
  3. Um die Finanzierung von Leistungen zur Schuldnerberatung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Benachteiligungen sicherzustellen, müssen alle beteiligten Instanzen (z.B. Krankenkassen, Anbieter von Waren und Finanzdienstleistungen, Sozialhilfeträger,Rentenversicherungsträger, Justizverwaltung oder bürgerschaftliche Initiativen und die politischen Entscheidungsträger) Verantwortung übernehmen.
  4. Um das Zusammenwirken von medizinisch-therapeutischen, psychosozialen und sozialpolitischen Zuständigkeiten zu optimieren, wird die Einrichtung regionaler und überregionaler Arbeitskreise (Netzwerke) mit multi-institutioneller Besetzung angeregt

Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V., 19.04.2002

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