10 Jahre Infodienst Schuldnerberatung – 10 Jahre Entwicklung in der Schuldnerberatung

Interview mit Marius Stark, Bundesreferent der verbandlichen Caritas in der Schuldnerberatung, Sprecher der AG SBV

Am 09.11.2001 feierte der "Infodienst Schuldnerberatung" im Diakonischen Werk Württemberg sein zehnjähriges Jubiläum. Da lag es nahe, Bilanz zu ziehen über die Entwicklung der Schuldnerberatung seit dem ersten Erscheinen des Infodienstes. Als Referent dazu war ursprünglich Marius Stark vorgesehen. Leider war er zu diesem Termin verhindert. Stattdessen haben wir ihm 10 Fragen vorgelegt, die er nun nach und nach beantworten wird.

Da wir Marius bei der Themenvielfalt und der Komplexität der Thematik in seinen Antworten nicht zu sehr beschränken wollten, werden wir die Antworten nach und nach in den nächsten Ausgaben veröffentlichen.

Beginnen werden wir heute mit den Antworten auf die ersten beiden Fragen:

Frage 1: Marius, Du bist seit zwei Jahren Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und seit 1995 als Bundesreferent der verbandlichen Caritas in der Schuldnerberatung tätig.

Wenn Du auf die letzten 10 Jahre Schuldnerberatung zurückblickst: Was hat es Deiner Meinung nach an wichtigen Veränderungen im Bereich der Schuldnerberatung gegeben ? Welche Entwicklungen und Errungenschaften gab es, die die Schuldnerberatung in diesen Jahren besonders geprägt haben?

Unbestritten haben wichtige Ereignisse, gesetzliche Veränderungen, strukturelle und inhaltliche Maßnahmen bei den Verbänden die Arbeit in der Praxis der Schuldnerberatung – aber auch das Bild der Schuldnerberatung in der Öffentlichkeit entscheidend geprägt und verändert. Schuldnerberatung hat sich, so die Bundesregierung in ihrem ersten Armuts- und Reichtumsbericht (April 2001) "zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Infrastruktur entwickelt". Schuldnerberater/innen sind nach Auffassung der Bundesregierung demnach "die wichtigsten Moderatoren in wirtschaftlichen Existenzkrisen von Verbrauchern".

Seit 1990 bin ich für den SKM - Kath. Verband für soziale Dienste in Deutschland (und seit 1995 für den gesamten Deutschen Caritasverband) verantwortlicher Referent und Koordinator der Sozialberatung für Schuldner. Mit dieser Aufgabenstellung habe ich die Entwicklung der Schuldnerberatung auf Bundesebene also gut verfolgen können und möchte nachfolgend auf diesem Hintergrund einige Aspekte herausstellen, die –aus meiner persönlichen Sichtweise- zu der positiven Entwicklung des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung in den letzten 10 Jahre beigetragen haben.

Zusammenarbeit der Verbände

Als sich auf Anregung des damaligen Geschäftsführers der BAG Schuldnerberatung, Stephan Hupe am Rande einer, durch verschiedene Verbände organisierten Fachtagung (die im Übrigen unter dem vielsagenden Titel "Wir machen den Weg frei" stattfand) beim Deutschen Verein in Frankfurt im Januar 1995 die verantwortlichen Referenten/Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV), des Diakonischen Werkes (DW) und des Deutschen Caritasverbandes (DCV) trafen ahnte keiner der Anwesenden das mit diesem Treffen der Grundstock der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)gelegt war. Ausgangspunkt dieses 1. Gespräches waren Überlegungen zur Bildung einer gemeinsamen Kommission die das Thema gemeinsame Mindeststandards im Bereich der Schuldnerberatung in den Blick nehmen sollte. Ergebnis dieses Gespräches war u.a., dass es an der Zeit sei, aktuelle Themen aus dem Bereich der Schuldnerberatung künftig regelmäßig verbandsübergreifend zu diskutieren. Als aktuelle Themen wurden damals genannt: Recht auf ein Girokonto, Prävention, Sicherung des Existenzminimums und der weitere Umgang mit dem damals noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zum neuen Insolvenzrecht. Bereits drei Monate später, im April 1995, kam es erstmals mit den Vertretern/innen der oben genannten Verbände (und einer Vertretung des Deutschen Roten Kreuzes) zu einem ersten Arbeitstreffen. Dabei wurde u.a. beschlossen, für den Themenbereich InsO eine eigene Arbeitsgruppe, den Arbeitskreis InsO, zu bilden. Seit dieser Zeit treffen sich Vertreter/innen der sechs Trägerverbände und des Interessenverbandes (BAG SB) fünf- bis sechsmal jährlich zu Arbeitstreffen. Mittlerweile (September 2000) haben diese Verbände eine Vereinbarung unterschrieben (siehe Anlage), in der die Mitgliedschaft, Organe und Struktur festgelegt sowie Aufgaben und Ziele beschrieben wurden. Seit Januar 2002 ist auch der Dt. Städtetag als Gast im Ständigen Ausschuss vertreten so das so auch die kommunalen Schuldnerberatungsstellen hierüber Einfluss auf die Arbeit der AG SBV nehmen können

Durch die regelmäßige Zusammenarbeit in diesem Gremium war es seit 1995 u.a. möglich , bei einer Vielzahl von Gesetzesvorhaben/Planungen durch zeitnahe Stellungnahmen, vielfältigen persönlichen Kontakten zur Politik und Ministerien mit "einer Stimme" erfolgreich Einfluss zu nehmen. So konnte in den letzen Jahren gerade durch die Aktivitäten des AK InsO Einfluss auf Anerkennungsvoraussetzungen, geplante Mindestquote, Verschiebung des Inkrafttretens und die Gestaltung der Antragsformulare Einfluss genommen werden Gerade die guten Erfahrungen im vergangenen Jahr bei der Novellierung von InsO und dem Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen haben gezeigt das durch intensive "Lobbyarbeit" Politiker beeinflusst und so Politik aktiv mitgestaltet werden kann. Die positiven Auswirkungen durch die verkürzte Wohlverhaltensphase oder die zukünftige regelmäßiger Anpassung der Pfändungsfreigrenzen sind auf Dauer spürbare Erfolge für die Arbeit der Schuldnerberatung und vor allem für die überschuldeten Menschen in unserem Land.

Diese konkrete politische Arbeit wurde unterstützt durch regelmäßige Kontakte zu den für die Themen der Schuldnerberatung maßgeblichen Ministerien (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Justizministerium, und in den letzten Jahren auch Arbeits- und Sozialministerium). Dies hat mittlerweile zu einer vertrauensvollen und verlässlichen Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Mitarbeitern/innen in diesen Bundesbehörden geführt.

Neben dieser politischen Arbeit ist auch die Planung und Durchführung überverbandlicher Fachtagungen und Aktionen zu nennen die letztlich dazu beigetragen die Themen und Probleme der Schuldnerberatung öffentlichkeitswirksam darzustellen.. Hier sei insbesondere auf die Aktion zum Weltspartag 1995 zum Thema "Recht auf ein Girokonto" hingewiesen, aber auch auf die seit Juni 2000 durchgeführten Aktionswochen der Schuldnerberatung mit den Themen:

  • 2000 "Hilfe, Kontopfändung"
  • 2001 "Recht auf Entschuldung"
  • 2002 "Verführt + gekauft = verschuldet"

Abschließend möchte ich zur Einschätzung der Arbeit der AG SBV aus einem Beitrag von Herrn Bertsch (Ministerialrat a.D. des BMFSFJ) zitieren, der – wie ich finde – treffend die (Aus)Wirkung der Arbeit der AG SBV in Politik und Öffentlichkeit deutlich macht: "In der Informationsgesellschaft verlangen die Interessenwahrnehmung und der Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse organisatorische Vernetzung und Kommunikationsfähigkeit. Es ist deshalb eine Weichenstellung von strategischer Bedeutung, dass sich alle Verbände der Schuldnerberatung dafür entschieden haben, die Vertretung ihrer Interessen zu bündeln und einen handlungsfähigen Bundesverband aufzubauen: die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). Die AG SBV agiert mit fachlicher Kompetenz und gesellschaftspolitischem Augenmaß. Sie hat deshalb auf der Bundesebene überraschend schnell Gehör und Akzeptanz erworben: bei Bundesministerien - insbesondere dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesjustizministerium -, bei Gremien des Deutschen Bundestages und auch bei der Finanzwirtschaft. Der neue Verband entwickelt vielseitige Kontakte zur Wissenschaft oder zu europäischen Behörden. Er greift Sachthemen auf, etwa Fragen des Verbraucherinsolvenzverfahrens, der Professionalisierung und der Finanzierung der Schuldnerberatung. Es ist bekannt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Interesse seiner Zielgruppen den Aufbau des Bundesverbandes begleitet und gefördert hat. Die AG SBV verdient nachhaltige Unterstützung."

Qualifizierte Beratung

Ein weiterer Aspekt der positiven Entwicklung dieses Arbeitsfeldes ist meiner Meinung nach die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Schuldnerberatung durch die verschiedenen Träger dieses Beratungsangebotes. So haben in den letzten 10 Jahren alle Verbände in(Rahmen-)Konzeptionen u.a. Zielgruppen, Ausbildung/Qualifikation und Inhalte der Beratung festgelegt. Ziel dieser Festlegungen war es letztlich, dass die Angebote innerhalb der Verbände für dieses Arbeitsfeld ein einheitliches Erscheinungsbildung erhalten. Verständlich ist das derzeit auf der Grundlage dieser verschiedenen Konzeptionen versucht wird ein von allen beteiligten Verbänden akzeptiertes gemeinsames Berufsbild (mit einer gemeinsamen Fort- und Weiterbildungsordnung) zu gestalten.

Neben diesen Konzeptionen hat sich in den vergangen 10 Jahren auch das Angebot an qualifizierten Fort- und Weiterbildungen entwickelt. Mittlerweile wird – ebenfalls in Trägerschaft aller in der AG SBV zusammengeschlossenen Verbände – neben grundlegenden Angeboten zu den verschiedensten Teilbereichen und inhaltlichen Aspekten der Schuldnerberatung ein breites Fort- und Weiterbildungsangebot vorgehalten.

Darüber hinaus bietet auch die Fachliteratur mittlerweile eine breite Palette von Qualifikations- und Informationsmöglichkeiten. Unterstützt wird dieser Bereich durch die regelmäßig erscheinenden Informationsdienste (der BAG SB, der Fachberater NRW und eben das Informationsdienstes Schuldnerberatung).

Einen "scheinbar unaufhaltsamen Siegeszug" hat in den letzten beiden Jahren das Internet mit seinen Möglichkeiten der Beschaffung und Weitergabe von Informationen angetreten. Für die Schuldnerberatung (Beratungspraxis aber auch Funktionäre auf Bundesebene) ein unschätzbares Medium.

Wissenschaftliche Erkenntnis

Seit 1988 werden im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die GP-Forschungsgruppe in München regelmäßig Ergebnisse zur Überschuldungssituation und zur Schuldnerberatung in Deutschland zusammen getragen. Damit wurden erstmalig u.a. Angaben zur Anzahl der überschuldeten Haushalte, zur Höhe der Verschuldung, aber auch zu Ursachen/Auslöser von Überschuldung und zum Personenkreis der in die Beratung kommt gemacht. Ebenso wurden in dieser Untersuchungen auch Aussagen zur Arbeit- und Wirkungsweise der Schuldnerberatung gemacht. Das letzte Gutachten der GP Forschungsgruppe ("Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999") ist mit seinen wichtigsten Aussagen im 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

In einem weiteren Gutachten (2000) hat das Institut für Soziologie der Universität Karlsruhe im Auftrag des Diakonischen Werkes und der Caritas auf der Grundlage einer Stichprobenerhebung (1996/1997) differenzierte Informationen über soziodemographische und strukturelle Merkmale von Schuldnern und ihren Haushalten sowie über die Lebenslagen der Überschuldeten in zentralen Bereichen (Einkommen, Arbeit, Beruf, Gesundheit, soziale Kontakte, Familie, Ehe, Partnerschaft etc.) sowie strukturelle Merkmale der Gläubiger und die Analyse der Beratungsarbeit vorgelegt.

In diesen Tagen ist darüber hinaus ein Gutachten für das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vorgelegt worden, das sich mit der "Effektivität und Effizienz des Förderprogramms zur Insolvenzberatung nach § 305 InsO in Bayern beschäftigt.

Durch die genannten Untersuchungen und deren Ergebnisse liegen also mittlerweile wichtige Erkenntnisse zur Arbeit der Schuldnerberatung vor. Sie können damit argumentative Grundlage sein für den weiteren Ausbau (Finanzierung) sowie die notwendige Professionalisierung von Schuldnerberatung.

Frage 2: Hat sich auch etwas bei den Schuldnern und in der Gesellschaft verändert? Sind heute mehr Menschen von Überschuldung betroffen? Haben Sie mehr Schulden ? Gibt es Schuldnergruppen, die es vor 10 Jahren (noch) nicht gab? Wird das Thema Überschuldung in Gesellschaft und Politik überhaupt wahrgenommen?

Ähnlich wie sich das Bild der Schuldnerberatung in den vergangen 10 Jahren entwickelt und verändert hat, ist auch bei den Schuldnern und in der Gesellschaft eine Veränderung spürbar/sichtbar. Durch die Ergebnisse der Gutachten der GP Forschungsgruppe in München erstmals der Umfang der Überschuldungssituation in Deutschland konkret sichtbar. Zwischen 1990 und 1999 ist die Zahl der überschuldeten Haushalte drastisch auf mittlerweile knapp 3 Millionen Haushalte gestiegen. Das bedeutet, dass mehr als 6 Millionen Menschen derzeit in finanziell zerrütteten Haushalten leben. Hauptbetroffene sind hierbei nach Erkenntnissen der GP Forschungsgruppe (dargestellt auch im ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2001) kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, aber auch selbständige Existenzgründer (Kleingewerbetreibende). Die Folgen der persönlichen Zahlungsunfähigkeit sind vielfältig und ausgesprochen belastend für die Betroffenen und deren Familien. Verlust des Arbeitsplatzes wegen andauernder Lohnpfändung, familiäre Konflikte infolge psychischer Überlastung, soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung, eine strassgeprägte erzieherische Atmosphäre für Kinder- und Jugendliche sowie gesundheitliche Beeinträchtigung sind nur einige dieser Konsequenzen.

Und dennoch: durch diese Untersuchungsergebnisse und deren Publikation wird erstmals öffentlich die Lebenssituation überschuldeter Menschen zum Thema. Spätestens seit der Diskussion zum Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Gruppe der Schuldner sozusagen öffentlich-rechtlich anerkannt. Wurden bisher überschuldeten Personen in gerichtliche Verfahren verwickelt, wurde in aller Regel nur ein ganz kleiner Ausschnitt ihres Lebens thematisiert: der Kreditvertrag, die Wohnungskündigung oder die eidesstattliche Versicherung. Die Gesamtsituation und die Entstehung der Verschuldung mit ihren unterschiedlichen Ursachen kam selten in den Blick. Mit der Entscheidung des Bundestages, das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuführen, werden erstmals die Gerichte aufgefordert, sich mit der gesamten Situation überschuldeter Menschen zu befassen. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Fortschritt. Es ermöglicht zugleich, dass dieses Thema öffentlich stärker diskutiert wird.

Für die Schuldner (und somit auch für die Arbeit der Schuldnerberatung und deren Verhandlungen mit den Gläubigern) heißt das u.a. auch: Schuldner sind nicht mehr nur Bittsteller und auf das Entgegenkommen der Gläubiger angewiesen, sondern die Insolvenzordnung gibt Ihnen das Recht, zur Verhandlung. Inwieweit die erfolgreich durchgesetzt werden kann wird sich allerdings noch erweisen müssen.


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