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Zwei Pressemeldungen vom August zur geplanten Insolvenzreform

Startschuss zum Wettlauf der Gläubiger - Bund und Länder wollen Verbraucherinsolvenzrecht ändern
Stuttgarter Zeitung, 20.08.2005

Seit 1999 können auch Verbraucher Insolvenz anmelden und haben damit die Chance, neu anzufangen. Der Gesetzgeber will das jetzt wieder ändern - aus Kostengründen. Verbraucherschützer und Anwälte warnen vor den Folgen.

Es ist paradox. Erst wurde beklagt, das Insolvenzrecht für Verbraucher werde zu wenig angenommen. Jetzt soll es geändert werden, weil die Zahl der Insolvenzanmeldungen sprunghaft in die Höhe geht. Der Verband Creditreform rechnet für dieses Jahr mit 92 000 Insolvenzen von Privatpersonen. Das wären fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Den Grund dieses rasanten Anstiegs sieht der Stuttgarter Rechtsanwalt und Treuhänder Axel Seubert vor allem darin, dass sich die Möglichkeit, auch als Verbraucher die Zahlungsunfähigkeit zu erklären, mittlerweile herumgesprochen hat.

Verbraucherinsolvenzen sind in Deutschland seit 1999 möglich. Seitdem können sich überschuldete Haushalte mit einem sechs Jahre dauernden Verfahren entschulden. Wer die Prozedur hinter sich bringt, dem werden am Ende der Frist die Restschulden erlassen. Für die Betroffenen ist das oft der einzige Weg zurück in ein geregeltes Leben. Weil auf immer mehr Haushalten ein Schuldenberg lastet, suchen Betroffene immer öfter den Ausweg in einer Insolvenz. Mindestens 3,1 Millionen Haushalte sind nach Angaben der Bundesregierung überschuldet.

Ausgelöst von einem Vorstoß des Landes Bayern, will die Kritik an der bisherigen Praxis nicht mehr verstummen. Inzwischen dringt die Mehrheit der Bundesländer auf eine rasche Änderung. Denn angesichts des wachsenden Zuspruchs für private Insolvenzen sind viele Gericht überlastet. Doch nicht nur daran entzündet sich Kritik. Mit der steigenden Zahl der Insolvenzen klettern auch die Kosten. So ein Verfahren kostet zwischen 2000 und 3000 Euro. In den ersten Jahren nach der Einführung blieb vielen Betroffenen der Weg in die Insolvenz verschlossen, weil sie das Geld dafür nicht aufbringen konnten. Seit 2001 müssen die Länder deshalb Verfahrenskosten stunden, wenn beim Schuldner nichts mehr zu holen ist. Das ist nach Einschätzung der Verbraucherzentralen bei 80 bis 90 Prozent aller eröffneten Insolvenzen der Fall. Bei diesen so genannten masselosen Verfahren liegen Einkommen und Vermögen des Überschuldeten unter den Pfändungsgrenzen. "Es war doch absehbar, dass damit die Kosten steigen", wundert sich Wolfgang Schrankenmüller, Leiter der Zentralen Schuldnerberatung in Stuttgart und Mitglied eines bundesweiten Arbeitskreises, der sich mit Verbraucherinsolvenzen beschäftigt.

Die Bundesländer finden indessen mit ihrem Anliegen bei der Bundesregierung Gehör. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat jetzt Pläne vorgelegt, die einen großen Teil der Schuldner von einem Insolvenzverfahren ausschließen. Demnach steht die private Insolvenz nur noch demjenigen offen, der noch etwas zu verteilen hat. Wer ganz ohne Hemd dasteht, soll künftig nur noch ein so genanntes treuhänderloses Entschuldungsverfahren durchlaufen. Denn die Bezahlung des Treuhänders, den das Gericht für den Schuldner bestellt, ist einer der größten Brocken bei den Verfahrenskosten.

Nach Einschätzung des Deutschen Anwaltvereins und der Verbraucherschützer werden die Pläne der Justizministerin auch nach möglichen Neuwahlen zum Bundestag weiterverfolgt. Denn die Bundesländer denken unabhängig von Parteizugehörigkeit vor allem an ihre Haushaltskassen. Ende September soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erneut zu diesem Thema tagen. Zwar wird die Kritik am jetzigen Verfahren von vielen Experten geteilt, weil es aufwendig und kompliziert ist, doch die Pläne der Justizministerin stoßen bei nahezu allen Akteuren auf Unverständnis. Seubert, der seit Jahren als Treuhänder arbeitet und sich im Arbeitskreis Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins engagiert, warnt davor, die Instanz des Treuhänders abzuschaffen. Denn der Treuhänder prüft im persönlichen Gespräch, ob tatsächlich nichts mehr zu holen ist. "Der juristische Laie kann das oft selbst gar nicht einschätzen", meint Seubert und nennt als Beispiel eine abgetretene Lebensversicherung, die dennoch ein Vermögenswert sein kann. "Wenn das keiner mehr prüft, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet", kritisiert er.

Die Reform der Reform sieht vor, dass der Schuldner bei einem masselosen Verfahren dem Gericht nur noch eine Übersicht über sein Vermögen, ein Gläubigerverzeichnis und die Liste der Forderungen einreichen muss. Das Gericht prüft die Unterlagen und teilt den Gläubigern mit, dass bei dem Betreffenden nichts mehr zu pfänden ist und wann die achtjährige Verjährungsfrist abläuft. Damit ist für das Gericht der Fall erledigt.

Die Kostenlast, mit der die Reform begründet wird, sei indessen eine "blanke Behauptung", hält der Anwalt Seubert entgegen. Fristen für die Rückzahlung seien noch gar nicht abgelaufen, außerdem würden mögliche Rückflüsse gar nicht erfasst, weil es dafür keinen gesonderten Haushaltstitel gebe. Die Kosten würden außerdem einfach nur verschoben - auf die Vollstreckungsgerichte. Ohne Treuhänder, der als Einziger den Arbeitslohn und das Vermögen des Schuldners pfänden darf, wäre der Überschuldete dem Zugriff der Gläubiger schutzlos ausgeliefert. Auch wenn dieser erklärtermaßen nichts mehr hat, was zu pfänden wäre, würden es die Gläubiger auf alle Fälle mit Vollstreckung und Pfändungen versuchen. Die Möglichkeit dazu löse bei den Gläubigern einen regelrechten "Vollstreckungswettlauf" aus, warnt Helga Springeneer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Die Schuldner würden in den acht Jahren bis zur Verjährung von ihren Gläubigern regelrecht zermürbt. Wird das Konto gepfändet, obwohl das Einkommen unter den Pfändungsgrenzen liegt, muss der Betroffene erst mal vor Gericht den pfändungsfreien Betrag wieder einfordern. Dazu brauchen die meisten privaten Schuldner Hilfe, zum Beispiel von einem Treuhänder.

Schlimmer aber sind aus der Sicht von Verbraucherschützern, Anwälten und Schuldnerberatern die Folgen für die Betroffenen. Wer über acht Jahre lang immer wieder mit Pfändungen und Vollstreckungen überzogen wird, dem ist kaum ein geregeltes Leben möglich. Ist kein Treuhänder als Ansprechpartner da, müssen sich die Gläubiger direkt an den Arbeitgeber wenden. Die Gefahr, dadurch den Job zu verlieren und damit ein Leben lang zahlungsunfähig zu sein, ist groß, warnen die Experten. Umgekehrt ist nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen Arbeitslosigkeit der häufigste Auslöser der Schuldenspirale. Wie aber soll jemand, der kein Konto mehr hat, wieder in Lohn und Brot kommen?

Am Ende des Insolvenzverfahrens winkt dem Schuldner die Befreiung von den restlichen Schulden - auch für Forderungen, die er selbst gar nicht kennt. Nicht so beim geplanten Entschuldungsverfahren. Die Schulden verjähren zwar nach acht Jahren, doch nur für Forderungen, die der Betroffene bei Gericht angegeben hat. Viele verlieren aber nach Erfahrung der Berater den Überblick im Dschungel von Mahnungen und Pfändungen. "Die Folge der geplanten Änderung wäre eine Zwei-Klassen-Insolvenz", sagt Seubert. Wer noch 2000 Euro zusammenkratzen kann, dem wird ein Treuhänder zur Seite gestellt, und er bleibt geschützt vor den Gläubigern. "Aber gerade die Ärmsten können das Geld oft nicht aufbringen", kritisiert der Anwalt.

Auch die Gläubiger sind alles andere als begeistert von der Rolle rückwärts der Justizministerin. Stephan Jender, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen, bemängelt, die Änderungen würden den Gläubigern auch nicht zu ihrem Geld verhelfen. Im Durchschnitt bleiben bei einer Verbraucherinsolvenz 75 000 Euro an Forderungen offen. Doch wenn ein Treuhänder fehlt, müssen die Gläubiger selbst sehen, wie sie an ihr Geld kommen. Das ist in der Regel aufwendig und teuer.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken kritisiert ebenfalls die Möglichkeit der Einzelzwangsvollstreckung. Damit bliebe der eigentliche Grundgedanke des Insolvenzverfahrens auf der Strecke: die Möglichkeit des Schuldners, sich selbst aktiv aus seiner Situation zu befreien. Die Einzelzwangsvollstreckung dränge den Schuldner dazu, zu resignieren. So werde kein Anreiz geschaffen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Alle Beteiligten sind sich allerdings darüber einig, dass das gegenwärtige Verfahren zu kompliziert ist. Der Deutsche Anwaltverein und die Verbraucherzentralen haben Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die das Verfahren abkürzen. Am Schuldenerlass und an der begleitenden Unterstützung durch einen Treuhänder wollen sie aber festhalten. Auf die Schuldnerberatungsstellen würde andernfalls viel Arbeit zukommen. Die Beratungsstellen werden von den Kommunen bezahlt. Die Kosten würden also nur verschoben.

In der Klemme - Bund und Länder wollen das Insolvenzrecht für Verbraucher erneut ändern. Den Betroffenen droht wieder die Zwangsvollstreckung Die Zeit 33/2005

Morgens früh, wenn die Straßenbahnen noch beinahe im Minutentakt am Bremer Amtsgericht vorbeidonnern, sitzt Katharina Naujoks schon am Schreibtisch und vertieft sich in Akten. Die 31-Jährige ist seit mehr als sechs Jahren beim Amtsgericht Bremen zuständig für Verbraucherinsolvenzen, sie ist diplomierte Rechtspflegerin und eine Spitzenkraft, wie ihr Chef sagt. Dabei lässt sie abends immer unbearbeitete Aktenstapel zurück. Ihren Kollegen geht es nicht anders. "Wir können einfach nicht alles abarbeiten, der Ansturm ist zu groß", sagt Naujoks.

Die Zahl der Menschen, die zum Amtsgericht gehen, weil sie nichts mehr haben außer Schulden, wächst derzeit nirgends in Deutschland so rasant wie in Bremen. Um mehr als 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr stieg dort in der ersten Jahreshälfte 2005 die Zahl der Insolvenzen von Verbrauchern und ehemaligen Selbstständigen. Anderswo sieht es nicht viel besser aus. Waren es laut Statistischem Bundesamt vor sechs Jahren noch rund 3400 Verfahren, so meldeten sich 2004 schon mehr als 49000 Menschen zahlungsunfähig. Und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen: Laut Bundesregierung sind 3,1 Millionen deutsche Haushalte überschuldet.

Erklärt ist der Sturm auf die Insolvenzgerichte schnell: Seit 1999 gibt es erstmals im deutschen Recht die Möglichkeit der so genannten Restschuldbefreiung. In ihren Genuss kommt, wer sechs Jahre lang unter Aufsicht eines staatlichen Treuhänders versucht, so viel Geld wie möglich an die Gläubiger zurückzuzahlen. Läuft alles korrekt ab, werden die verbliebenen Schulden gestrichen. "Das ist die Chance für einen Neubeginn", feierten Verbraucherschützer und Regierungsvertreter gemeinsam das neue Gesetz bei seiner Einführung.

Lange ist das her. Angespornt von immer lauter werdender Kritik arbeitet das Bundesjustizministerium derzeit an einer Reform der Reform. Jetzt präsentiert Ministerin Brigitte Zypries (SPD) erstmals konkrete Pläne, die nach ihrer Ansicht in jedem Fall auch nach den Neuwahlen Bestand haben. Ihr Vorhaben macht allerdings aus alten Partnern neue Gegner.

Entzündet hat sich die Kritik an der gängigen Praxis der Verbraucherinsolvenz an der damit verbundenen Bürokratie. Nicht nur Katharina Naujoks und ihre Kollegen, auch die Insolvenzrichter sind dem Ansturm nicht gewachsen. Bereits vor drei Jahren haben sie sich zusammen mit den Rechtspflegern in einem bundesweiten Aufruf über die "unzumutbare Justizbelastung" beschwert. Die Bundesländer ihrerseits klagen über die finanzielle Belastung.

Mindestens 1600 Euro kostet ein Verbraucherinsolvenzverfahren, kalkuliert das Bundesjustizministerium. Diese Kosten soll eigentlich der Schuldner tragen. Ist dieser jedoch faktisch mittellos, muss die Justizkasse einspringen und das Geld vorstrecken. Zwar ist es nur gestundet, doch einige Bundesländer plagt die Sorge, ihre Auslagen nie wieder zu sehen. Noch gibt es dafür keinen konkreten Anlass, ist doch bisher in keinem Fall die Rückzahlungsfrist abgelaufen. Dennoch schlägt vor allem das Bayerische Staatsministerium der Justiz Alarm: Man erwarte, dass "allenfalls ein geringer Bruchteil beizutreiben sein wird".

Verbraucherschützer, Kirchen und Banken bilden eine Allianz

So viel sparen wie möglich: Das ist denn auch erkennbar die oberste Prämisse des neuen Modells aus dem Bundesjustizministerium. In den Fällen, in denen der Schuldner völlig mittellos ist - also bei 80 Prozent aller Verbraucherinsolvenzen -, sollen die Schuldner künftig ein vereinfachtes Entschuldungsverfahren durchlaufen, das für Richter und Rechtspfleger weniger Aufwand bedeutet. Vor allem aber verzichtet es auf den Treuhänder, der im derzeit üblichen Verfahren zwischen Gläubigern und Schuldner vermittelt. Der Grund: Mit einer Mindestvergütung von rund 800 Euro sind die Ausgaben für die Treuhänder aktuell der größte Kostenblock des Verfahrens.

Künftig soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums jeder Gläubiger selbst sehen, wie er an sein Geld kommt. Anders als nach dem aktuell geltenden Gesetz soll er künftig die Möglichkeit bekommen, seine Forderung selbst zu vollstrecken. Das sei kein großer Unterschied zum jetzigen Verfahren, wirbt Zypries, der Schuldner würde seine Rückzahlungen dann nur direkt an den Gläubiger leisten. Mit der Einzelzwangsvollstreckung aber würde praktisch das Wesentliche der Reform von 1999 wieder rückgängig gemacht. Eine breite Allianz aus Schuldnerberatungen, Verbraucherschützern, Kirchen, Treuhändern, Banken, und Inkasso-Unternehmen warnt deshalb eindringlich davor, die Instanz des Treuhänders abzuschaffen.

Warum, das zeigt die Arbeit von Axel Seubert, einem Rechtsanwalt in Stuttgart, der hauptsächlich als Treuhänder arbeitet. Das ist Broterwerb und "eine Herzensangelegenheit", sagt der 42-Jährige, der sich im Arbeitskreis Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins engagiert. Seine Motivation: Menschen wieder auf die Beine zu bringen, die "das Leben einfach geschmissen hat", weil vielleicht ihre Ehe zu Bruch gegangen ist oder sie ihren Arbeitsplatz plötzlich verloren haben. Zu den Aufgaben als Treuhänder gehört, den Gläubigern des Schuldners in den sechs Jahren, die einer Restschuldbefreiung vorgeschaltet sind, so viel Geld wie möglich zurückzugeben. Im Gegenzug darf während dieser Zeit kein Gerichtsvollzieher den Besitz des Schuldners nach Geld oder teuren Elektrogeräten durchsuchen. Nur Rechtsanwalt Seubert ist berechtigt, den Arbeitslohn des Schuldners zu pfänden - bis auf den festgeschriebenen pfändungsfreien Betrag. Was verteilbar ist, verteilt er entsprechend den Ansprüchen unter den Gläubigern. Pfändet er direkt beim Arbeitgeber, steht er dem Chef des Schuldners bei der Berechnung und bei offenen Fragen zur Verfügung.

Was sich ändern würde, wenn einer wie Seubert nicht mehr beteiligt wäre, erklärt Marius Stark, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände: Kontaktierten plötzlich viele Gläubiger direkt und einzeln die Firma, stiege für deren Buchhaltung Stress und Aufwand - immerhin könne der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, sollte er vergessen, einen Gläubiger zu bedienen. Ohne Treuhänder gäbe es auch keinen festen Ansprechpartner für Rückfragen. Liefern sich Gläubiger jetzt einen Vollstreckungswettlauf?

Noch größer sind die Bedenken der Schuldnerberater, wenn es um die Pfändung des Kontos geht. Von ihm können die Gläubiger jegliches Guthaben einstreichen - einen pfändungsfreien Betrag gibt es dabei nicht. Den kann der Schuldner rückwirkend zwar per Gericht geltend machen, doch solche Auseinandersetzungen, sagt Wolfgang Schrankenmüller, Leiter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, seien für viele Schuldner zu aufwändig und zu kompliziert Ein Treuhänder könne bei der Kontopfändung darauf achten, dass das Geld für Lebensunterhalt und Miete gesichert sei - und zwar besser als mehrere Gläubiger, die, das zeige die Erfahrung der Jahre vor 1999, um das Geld des Schuldners konkurrieren.

Eine Ansicht, die selbst Gläubigervertreter der deutschen Kreditwirtschaft wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) teilen. Die Möglichkeit der Einzelzwangsvollstreckung stößt beim Kredit-Experten Harald Seiler auf große Skepsis: "Wir befürchten einen Vollstreckungswettlauf der Gläubiger um eventuelles Vermögen des Schuldners." Der eigentliche Grundgedanke des Insolvenzverfahrens bliebe dabei auf der Strecke: die Möglichkeit für den Schuldner, sich selbst aktiv aus seiner Situation zu befreien, indem er die Forderungen gleichmäßig bedient. Die Einzelzwangsvollstreckung bringe den Schuldner dazu, zu resignieren und die Aktionen der Gläubiger passiv abzuwarten. "So bekommen diese Menschen aber keinen Anreiz, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren", warnt der Vertreter des BVR. Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen weist darüber hinaus darauf hin, dass das geplante Entschuldungsmodell das Risiko, bei einer Vollstreckung nichts Verwertbares zu finden, auf die Gläubiger übertrage - und damit auch letztendlich die Kosten für das Eintreiben.

So einhellig die Kritik an der Reform auch ausfällt: Selbst den Gegnern der Regierungspläne ist klar, dass das gegenwärtige Verbraucherinsolvenzverfahren zu bürokratisch und aufwändig ist. Und so bringen sie eigene Reformentwürfe ins Spiel. Ein Gutachten im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins sieht für masselose Fälle vor, das Gerichtsverfahren stark abzukürzen und dass der (erhaltenswerte) Treuhänder in jedem Fall vom Schuldner bezahlt wird - mit rund zehn Euro im Monat, also immerhin 720 Euro in den sechs Jahren, die einer Restschuldbefreiung weiter vorangehen sollen.

Ein Modell, das Verbraucherschützer unterstützen. "Solche Summen sind von den meisten Schuldnern aufzubringen", sagt Experte Schrankenmüller. In Berlin findet dieser Vorschlag bislang keine Resonanz. Dort nämlich will man offenbar den Landesjustizministern beim Sparen helfen. Doch den Kritikern bleibt immerhin die Hoffnung auf weitere Verbündete. Eine Verschlechterung der finanziellen Lage überschuldeter Arbeitnehmer kann nicht im Sinne der Ländersozialministerien und Kommunen sein. Denn die müssten dann für deren Lebensunterhalt aufkommen.


12.09.2005

 

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