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Im Jahr 2005 deutliche regionale Unterschiede bei den Insolvenzen von Privatpersonen
Höchste Insolvenzhäufigkeit im Stadtkreis Pforzheim sowie im Landkreis Rems-Murr - Niedrigste im Landkreis Freudenstadt
Statistisches Landesamt, 15.03.2006

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2005 bei den Amtsgerichten Baden-Württembergs 10.510 Insolvenzen von Privatpersonen entschieden. Damit waren mit plus 2.110 Fällen deutlich mehr Privatpersonen zahlungsunfähig als im Vorjahr (+25,1 Prozent). Im Jahr 2004 wurden 8.400 Privatkonkurse gezählt.

Privatpersonen nutzten somit - und sogar verstärkt - die vom Staat gebotene Möglichkeit zur Entschuldung. Erstmals konnten Verbraucher im Jahr 1999 das so genannte Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen mit dem Ziel nach einer Wohlverhaltensperiode von ca. 6 Jahren, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Bei den 10.510 Privatschuldnern handelt es sich überwiegend um Verbraucher, also reine Konsumenten (62 Prozent oder rund 6.500 Verfahren). Dazu kommen - zum Teil auch mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung - die Insolvenzverfahren der ehemals selbstständig Tätigen (26 Prozent) und die Konkurse ehemaliger Gesellschafter von Personengesellschaften (7 Prozent). Die restlichen 5 Prozent sind Nachlassinsolvenzen. Die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen ist jedoch keineswegs gleichmäßig über die Kreise verteilt. Betrachtet man die bloße Insolvenzzahl privater Schuldner, so wurden die meisten Verfahren im Landkreis Rems-Murr (609 Fälle) registriert, das waren rund 6 Prozent aller Insolvenzen von Privatpersonen des Landes im Jahr 2005. Es folgt mit 583 Fällen der Landkreis Karlsruhe sowie mit 560 Verfahren der Landkreis Ludwigsburg. Relativ selten gingen jedoch in den Kreisen Freudenstadt (46 Verfahren), Hohenlohe (62 Verfahren) und im Stadtkreis Baden-Baden (68 Verfahren) Privatpersonen zum Insolvenzgericht.

Bei der Entwicklung deutliche Unterschiede in den Kreisen

Im Landesdurchschnitt stieg die Zahl der Privatkonkurse um insgesamt 2.110 Fälle. Während aber allein im Landkreis Karlsruhe 309 Verfahren (+ 113 Prozent) mehr gezählt wurden als im Jahr 2004, war im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 37 Fällen weniger sogar ein merklicher Rückgang (- 14 Prozent) zu verzeichnen. Starke Zunahmen errechnen sich dagegen auch für den Stadtkreis Karlsruhe mit 189 Verfahren mehr (+ 84 Prozent), dem Rems-Murr-Kreis mit 185 Fällen (+44 Prozent). Es folgen mit merklichen (absoluten) Zunahmen die Kreise Rhein-Neckar mit 130 auf insgesamt 551 Fälle, Schwarzwald-Baar mit 127 auf insgesamt 213 Fälle sowie Ludwigsburg mit 104 auf insgesamt 560 Fälle und Schwäbisch-Hall mit 101 auf insgesamt 249 Fälle.

Relative Insolvenzhäufigkeit (Verfahren je 10.000 Einwohner)

Eine höhere Aussagekraft in Bezug auf das Ausmaß der privaten Pleiten hat die relative Insolvenzhäufigkeit: Sie betrachtet die Zahl der Verfahren je 10.000 Einwohner. Für Baden-Württemberg errechnet sich eine durchschnittliche Insolvenzhäufigkeit von 9,8 Verfahren je 10 000 Einwohner. Gleich hoch - also genau im Landesdurchschnitt - war die Insolvenzhäufigkeit im Landkreis Konstanz. Knapp darunter liegt der Wert für den Kreis Breisgau-Hochschwarzwald und den Ostalbkreis, leicht darüber der Wert für den Schwarzwald-Baar-Kreis. Die höchsten Werte errechnen sich jedoch für den Stadtkreis Pforzheim (15,2), gefolgt vom Rems-Murr-Kreis und dem Stadtkreis Karlsruhe mit jeweils 14,6 sowie im Kreis Göppingen (mit jeweils knapp 14,2 Privatkonkursen je 10 000 Personen). Relativ selten zur Insolvenzanmeldung kam es dagegen mit nur 3,8 Insolvenzverfahren je 10 000 Einwohner im Landkreis Freudenstadt und im Bodenseekreis (4,8) sowie im Hohenlohekreis (5,6) und Lörrach (5,7).

Forderungen

Insgesamt beliefen sich im Jahr 2005 die Forderungsausfälle der Gläubiger im Land durch Privatinsolvenzen auf rund 1,5 Mrd. Euro. Den größten Anteil haben die insolventen Personen im Landkreis Ludwigsburg und im Landkreis Karlsruhe mit jeweils 6 Prozent. Den geringsten Anteil hatten dagegen die Schuldner der Kreise Hohenlohe, Rottweil und Freudenstadt mit jeweils weniger als 1 Prozent. Unmittelbar vergleichen lassen sich jedoch die durchschnittlichen Forderungen der Gläubiger je Verfahren. Der höchste Wert errechnet sich für den Stadtkreis Baden-Baden (1,064 Millionen Euro). Es folgt jedoch mit Abstand der Stadtkreis Ulm 274.000 Euro, der Alb-Donau-Kreis mit 248.000 Euro sowie die Stadtkreise Pforzheim (215.000 Euro) und der Stadtkreis Heilbronn (210.000 Euro). Die niedrigsten Durchschnittswerte ergeben sich dagegen für den Stadtkreis Freiburg im Breisgau 78 100 Euro, den Landkreis Rottweil 99.213 Euro sowie Calw 101.175 Euro. Mangels Masse abgewiesen wurden nur wenige der Privatkonkursverfahren. Die Abweisung eines Verfahrens mangels Masse bedeutet für die Gläubiger den gesamten Ausfall der Forderungen.

Konkurse von Privatpersonen im Jahr 2005 in Ba-Wü nach Kreisen (PDF)


erstellt am: 20.03.2006

 

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