|
2004 große regionale Unterschiede bei Konkursen von Privatpersonen
Häufigkeit privater Konkurse im Landkreis Freudenstadt am niedrigsten - Am höchsten im Landkreis Göppingen und Stadtkreis Pforzheim
Stuttgart, den 8. März 2005
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2004 bei den Amtsgerichten Baden-Württembergs bereits 8 400 Konkurse von Privatpersonen entschieden. Damit waren deutlich mehr Privatpersonen als im Vorjahr zahlungsunfähig (+ 36 Prozent). Im Jahr 2003 wurden 6 183 Verfahren gezählt. Bei den Privatschuldnern handelt es sich überwiegend um Verbraucher (54 Prozent). Dazu kommen - zum Teil auch mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung - die Insolvenzverfahren der ehemals selbständig Tätigen (28 Prozent) und die Konkurse ehemaliger Gesellschafter von Personengesellschaften (12 Prozent) sowie die Nachlassinsolvenzverfahren (6 Prozent). Die Zunahme der Insolvenzverfahren kann nach Angaben des Statistischen Landesamtes auch darauf zurückzuführen sein, dass Privatpersonen die vom Staat gebotene Möglichkeit zur Entschuldung stärker nutzen als in den Vorjahren. Erstmals konnten Verbraucher im Jahr 1999 das Verfahren beantragen.
Die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen ist jedoch keineswegs gleichmäßig über die Kreise verteilt. Betrachtet man die bloße Insolvenzverfahrenszahl privater Schuldner, so wurden die meisten Verfahren im Stadtkreis Stuttgart (549 Fälle) registriert, das waren rund 6,5 Prozent aller Insolvenzen von Privatpersonen des Landes im Jahr 2004. Zum Vergleich: Der Bevölkerungsanteil des Stadtkreises Stuttgart liegt bei nur 5,5 Prozent, die Insolvenzhäufigkeit lag mit 9,2 über dem Landesdurchschnitt von 7,9 Prozent.
Eine höhere Aussagekraft in Bezug auf das Ausmaß der privaten Pleiten ist die relative Insolvenzhäufigkeit, indem die Zahl der Verfahren je 10 000 Einwohner betrachtet wird.1). Für Baden-Württemberg errechnet sich damit eine Insolvenzhäufigkeit von 7,9 (von 10 000 Einwohnern wurden rein rechnerisch 7,9 zahlungsunfähig). Um diesen Landesdurchschnitt bewegt sich die Insolvenzhäufigkeit des Landkreises Rhein-Neckar. Knapp darunter liegt der Wert für den Kreis Schwäbisch Hall, leicht darüber der Wert für den Stadtkreis Karlsruhe. Die höchsten Werte errechnen sich für den Landkreis Göppingen (13), gefolgt von den Stadtkreisen Pforzheim und Mannheim (mit jeweils knapp 13 Privatkonkursen je 10 000 Personen). Es folgen mit einer Insolvenzhäufigkeit von jeweils rund 11 der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Landkreis Emmendingen. Relativ selten zur Insolvenzanmeldung kam es dagegen mit nur 3,5 Insolvenzverfahren je 10 000 Einwohner im Landkreis Freudenstadt und im Landkreis Schwarzwald-Baar (4,1) sowie im Landkreis Heidenheim (4,1)
Im Durchschnitt des Landes wurden 84 Prozent der Insolvenzverfahren von Privatpersonen eröffnet, im Landkreis Neckar-Odenwald waren es sogar 95 Prozent, im Kreis Rastatt 94 Prozent, dagegen im Stadtkreis Stuttgart nur 59 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden aber in Stuttgart 27 Prozent der Privatkonkurse über einen Schuldenbereinigungsplan entschieden, es folgt der Schwarzwald-Baar-Kreis mit rund 21 Prozent. Aber auch im Landkreis Heilbronn, im Stadtkreis Pforzheim und im Landkreis Waldshut wurde ein beachtlicher Anteil der Verfahren über einen Schuldenbereinigungsplan bei den Gerichten geregelt.
Mangels Masse abgewiesen wurden dagegen nur wenige der Privatkonkursverfahren, da hier seit Ende des Jahres 2001 die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung besteht. Die Abweisung eines Verfahrens mangels Masse bedeutet für die Gläubiger den gesamten Ausfall ihrer Forderungen. Lediglich für die Landkreise Lörrach und Ravensburg errechnet sich ein Verfahrensanteil der abgewiesenen Konkurse von rund 20 Prozent, in den restlichen Kreisen wurden dagegen weniger als 20 Prozent der Insolvenzverfahren privater Schuldner mangels Masse abgewiesen, bei einer beachtlichen Zahl der Kreise sogar weniger als 10 Prozent. Bei einigen Kreisen wurden sogar weniger als 5 Prozent der Verfahren mangels Masse abgewiesen; dazu gehören die Kreise Calw, der Stadtkreis Heidelberg und die Landkreise Rastatt und Karlsruhe.
Insgesamt beliefen sich die Forderungsausfälle der Gläubiger im Land durch Privatinsolvenzen auf rund 1,6 Milliarden Euro. Der größte Anteil fällt mit 14 Prozent in den Kreis Göppingen, jeweils weitere 5 Prozent in die Landkreise Ludwigsburg und Esslingen. Den geringsten Anteil hatten dagegen die Kreise Hohenlohe und Tuttlingen. Einen besseren Vergleich geben jedoch die durchschnittlichen Forderungen der Gläubiger je Verfahren. Der höchste Wert errechnet sich für den Landkreis Göppingen (633000 Euro), den Stadtkreis Heidelberg (418000 Euro) sowie den Landkreis Freudenstadt (381000 Euro); die niedrigsten Durchschnittswerte dagegen für den Stadtkreis Pforzheim (90000 Euro) und den Landkreis Emmendingen (98000 Euro) sowie den Stadtkreis Stuttgart (101000 Euro).
Siehe auch inso-zahlen_bawue_2004_1.html.
Download der Pressemitteilung mit Tabellen (Auszug aus Infodienst Schuldnerberatung 01/2005)
11.04.2005
|