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Im Jahr 2004 rund 8400 Privatkonkurse in Baden-Württemberg.
Zunahme mit 36 Prozent deutlich höher als im Vorjahr mit 20 Prozent

Stuttgart, den 4. März 2005

Im Jahr 2004 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bei den Amtsgerichten Baden-Württembergs insgesamt 11 591 Insolvenzverfahren entschieden. Über 7 Zehntel waren Insolvenzverfahren von Privatpersonen, insgesamt 8 400 Verfahren. Die Zahl der Konkursverfahren von privaten Schuldnern nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 36 Prozent zu; im Jahr 2003 lag die Zahl der abgeschlossenen Verfahren nach Angaben des Statistischen Landesamtes bei 6 183 Privatkonkursen. Nur 859 Verfahren zahlungsunfähiger Privatpersonen wurden 2004 mangels Masse abgewiesen, eröffnet wurden im Jahr 2004 dagegen 7 057 Verfahren. Die Zunahme der Insolvenzverfahren kann nach Angaben des Statistischen Landesamtes auch darauf zurückzuführen sein, dass Privatpersonen die vom Staat gebotene Möglichkeit zur Entschuldung stärker nutzen als in den Vorjahren. Erstmals konnten Verbraucher im Jahr 1999 das Verfahren beantragen.

Nach wie vor wurde nur ein geringer Teil der Privatkonkurse über einen Schuldenbereinigungsplan entschieden; es waren insgesamt 484 Verfahren. Davon regelten 439 Schuldenbereinigungspläne die Verschuldung (reiner) Verbraucher (z.B. Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose usw.). Hinzu kamen 45 Pläne, die Verfahren ehemals selbständig Tätiger betrafen, wobei zum einfacheren Verbraucherinsolvenzverfahren nur ehemals Selbständige mit einer überschaubaren Verschuldung zugelassen sind. Die Faustregel lautet: Weniger als 19 Gläubiger und keine Forderungen von Gläubigern aus Arbeitsverhältnissen.

Über die Hälfte der Privatkonkurse (54 Prozent oder 4 540 Verfahren) waren nach wie vor Verbraucherinsolvenzen, 28 Prozent der Privatschuldner (2 396 Verfahren) waren ehemals selbständig Tätige. Hier rühren die Schulden zwar noch aus der aktiven Unternehmertätigkeit her, dennoch sind die Antragsteller bereits Privatpersonen (Verbraucher). Allerdings erfüllten hiervon nur 543 insolvente ehemalige selbständig Tätige die Voraussetzungen für das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren (6 Prozent der Privatkonkurse insgesamt). Außerdem betrafen 12 Prozent der Privatkonkurse sonstige natürliche Personen wie z.B. ehemals vollhaftender Gesellschafter (1 002 Verfahren). Weitere 6 Prozent waren Nachlassinsolvenzen; sie haben den Zweck, die Hinterlassenschaft von Verstorbenen zu regeln, deren Privatvermögen geringer ist als ihre Verbindlichkeiten. Damit können Erben verhindern, dass sich die Haftung durch Antritt des Erbes auch auf ihr Privatvermögen erstreckt. Von diesen Nachlassinsolvenzverfahren wurden jedoch drei Viertel (75 Prozent) mangels Masse abgewiesen, während dies bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lediglich bei rund einem Prozent zutraf, bei den ehemals Selbständigen dagegen bei einem Zehntel der Konkursverfahren.

Die im Rahmen von Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemachten Forderungen beliefen sich auf 54,5 Millionen Euro, das waren 118 054 Euro je Nachlassinsolvenzverfahren. Die gesamten voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber Privatpersonen betrugen im Jahr 2004 rund 1,6 Mrd. Euro, das bedeutet im Durchschnitt je angemeldetem Verfahren Schulden in Höhe von rund 185 358 Euro.

Die höchste Verschuldung je Insolvenzverfahren war für die natürlichen Personen - unter anderem ehemalige Gesellschafter von insolventen Personengesellschaften - mit 317 699 Euro festzustellen. Dazu kommen die Verbraucherinsolvenzen im engeren Sinne mit 95 349 Euro je Verfahren. So hatte im Jahr 2004 nahezu die Hälfte der insolventen Privatpersonen (46 Prozent) Schulden in Höhe von weniger als 50 000 Euro. Bei den reinen Verbrauchern waren es sogar 57 Prozent, die weniger als 50 000 Euro Schulden hatten. Nur 2 Prozent der Verbraucherinsolvenzverfahren beinhalten Verbindlichkeiten von über 500 000 Euro. Bei den ehemals Selbständigen hatten rund 11 Prozent Schulden in diesem Ausmaß, bei den natürlichen Personen (z.B.ehemals vollhaftender Gesellschafter) waren es 13 Prozent. Lediglich rund 4 Prozent der verschuldeten Privatpersonen (332 Verfahren) hatten Schulden von weniger als 5000 Euro.

Siehe auch inso-zahlen_bawue_2004_2.html.

Download der Pressemitteilung mit Tabellen (Auszug aus Infodienst Schuldnerberatung 01/2005)


11.04.2005

 

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