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Grundeinkommen - eine kleine Übersicht

In Laufe der Jahrhunderte taucht der Gedanke eines garantierten Mindesteinkommens in verschiedenen Variationen immer wieder auf. Ende der 1990er-Jahre wurde die Diskussion im Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen immer dichter.
Als Beispiel aus neuerer Zeit könnte die steuerfinanzierte Grundsicherung für Menschen ab dem 65. Lebensjahr und für Bezieher der Erwerbsminderungsrente genannt werden.

Gemeinsam ist den Konzepten, dass sie

  • als Geldleistung
  • regelmäßig
  • vom Staat
  • und ohne vorausgegangene Beitragsleistungen
ausbezahlt werden.

Unterschiede bestehen bei den zwei Grundmodellen:

Beim garantierten Mindesteinkommen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen:
  • ausschließlich den Ärmsten vorbehalten (Bedürftigkeitsprüfung)
  • Sie berücksichtigen die familiäre Situation der Anspruchsberechtigten und
  • sind an deren Arbeitskraft gekoppelt.
Auf das allgemeine (bedingungslose) Grundeinkommen haben demgegenüber
  • alle Bürger unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation (keine Bedürftigkeitsprüfung)
  • individuell und
  • ohne irgendeine Form der Gegenleistung
einen Anspruch.

Götz Werner, Chef der Drogerie-Kette "dm" und Gründer der Initiative "Unternimm die Zukunft", tritt für ein monatliches Grundeinkommen von 1.500 Euro pro Person ein. Der Thüringische Ministerpräsident Dieters Althaus (CDU) denkt darüber nach, sein Modell in das CDU-Grundsatzprogramm aufzunehmen, bei den Kollegen von der FDP ist ihr so genanntes liberales Bürgergeld bereits seit 1994 Bestandteil des Parteiprogramms. Die Grünen haben vor nicht langer Zeit auf ihrem Parteitag in Köln über eine "grüne Grundsicherung" nachgedacht.

Links:

wdr_grundeinkommen_4_modelle.pdf
Grundeinkommen_Goetz_Werner_Zusfass.pdf
Althaus_Solidarisches_Buergergeld.pdf
Althaus-BG-Modell_FAQ_u_Zahlen.pdf


erstellt am: 20.02.2007

 

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