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Info-Zusammenstellung 02/2005

Aktionswoche - Der Mensch hinter den Schulden
Eröffnungsstatements - Pressemeldungen - Fotoausstellung - Postkartenaktion

Von der AG SBV haben wir im Nachgang zur Aktionswoche erhalten: Statements zum Auftakt vom BMFSFJ, von Prof. Dr. Cremer (Generalsekretär des DCV) und von Frau Spranger (Stellv. Bundesvorsitzende der AWO). Diese Unterlagen halten wir im Internet zum Download bereit (s.u.).

Die Fotoausstellung ist noch bis Ende Juli im Bundespresseamt zu sehen (Reichstagsufer14, Nähe BHF Friedrichstr.) und kann auch danach angemietet werden (näheres unter www.bfue.de).

Ferner gibt es noch Pressemeldungen des BMFSFJ und von RegierungOnline.


Postkartenaktion:

Der Mensch hinter den Schulden....

... hat konkrete Sorgen und Nöte, Ängste und Bedürfnisse. Neben vielem anderen braucht der Mensch hinter den Schulden ein Girokonto. Um dazu beizutragen, dass dieses Thema mehr politische Unterstützung bekommt, haben sich die Organisatoren der Aktionswoche eine Postkartenaktion überlegt.

Der offizielle Start der Postkartenaktion hat in der Aktionswoche am 13.06. stattgefunden. Ende der Aktion wird der 15.10.2005 sein. Bedingt durch die neuesten Entwicklungen (Neuwahl zum dt. Bundestag im Herbst) werden die Postkarten nun an das Präsidium des dt. Bundestages gerichtet. Sie erreichen damit alle Volksvertreter im Bundestag als dem für die Gesetzgebung zuständigen Organ.

Die Postkartenaktion soll die bisherigen Bemühungen um ein Girokonto für Jedermann unterstützen. Gedacht ist, dass die Postkarten von Betroffenen / Klientinnen sowie allen, die die Aktion unterstützen möchten, ausgefüllt werden und über Sammelboxen in den Beratungsstellen gesammelt werden. Gleichzeitig können Betroffene ein Feld ankreuzen, dass sie selbst von der Problematik betroffen sind. Die Postkarte enthält die erforderlichen datenschutzrechtlichen Hinweise, so dass bei entsprechenden Ergebnissen diese auch zahlenmäßig ausgewertet werden könnten.

Die Postkarten, die nach dem offiziellen Start ausgefüllt in den Beratungsstellen abgegeben werden, können zentral an die LAG gesendet werden:

LAG Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.
Genter Straße 53
13353 Berlin

Selbstverständlich ist es auch weiterhin sehr wichtig, konkrete Einzelfälle zu sammeln, in denen Betroffene kein Konto erhielten oder das Girokonto unberechtigt gekündigt wurde.

Wer die Aktion aufgreifen möchte, wende sich an seinen jeweiligen Landes- oder Bundesverband.

Die o.g. Statements, Pressemeldungen und die Druckvorlagen für die Postkarten (Originalvorlage bzw. vier auf einem Blatt) finden Sie auf der Internetseite:

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/themen/aktionswoche2005/statements_postkartenaktion.html


Die 2. Chance - Rahmenbedingungen für den Restart nach der Pleite -
Leitfaden für Restarter erschienen
Unternehmenssicherung NRW, G.I.B. Landesberatungsgesellschaft

Erstmalig ist ein umfassender Leitfaden für den Restart nach der Pleite erschienen. Der von der G.I.B. Landesberatungsgesellschaft erarbeitete Leitfaden "Die 2. Chance - Rahmenbedingungen für den Restart nach der Pleite" soll aufmerksam machen auf Hürden, aber auch Möglichkeiten eines Restarts nach einer gescheiterten ersten Selbstständigkeit. Hierdurch soll auch die Gefährdung von Restarts aufgrund von Planungsfehlern reduziert werden.

Der Traum vom eigenen Unternehmen lässt oft vergessen, dass das unternehmerische Risiko eng verbunden ist mit dem Risiko des wirtschaftlichen Scheiterns. Daraus folgen nicht nur wirtschaftliche Belastungen, sondern oft auch die Stigmatisierung der gescheiterten Unternehmerinnen und Unternehmer. Dies hat in Deutschland dazu geführt, dass die Angst vor der Pleite eines der größten Gründungshemmnisse darstellt. Nicht nur deshalb muss an die Stelle der Diskriminierung gescheiterter Selbstständiger eine Kultur der 2. Chance treten.

Ein wesentlicher Aspekt, um die Rahmenbedingungen für den Restart nach der Pleite zu verbessern, liegt darin, die Tabuisierung des Themas "Pleite" aufzubrechen und Informationen zur Verfügung zu stellen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Selbstständigkeit überhaupt gestartet werden kann. Erstmalig wurden umfassende Informationen für Restarter in einem Leitfaden zusammengestellt. Der Leitfaden soll aufmerksam machen auf Hürden, aber auch Möglichkeiten eines Restarts nach einer gescheiterten ersten Selbstständigkeit darstellen. Hierdurch soll auch die Gefährdung von Restarts aufgrund von Planungsfehlern reduziert werden.

Restarter sind Selbstständige, die nach einem geschäftlichen Scheitern einen unternehmerischen Neuanfang suchen. Restarter sind keine Randgruppe, sondern haben einen bedeutenden Anteil am Gründungsgeschehen in Deutschland: Nach den Ergebnissen einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hatten zwischen 11 % und 18 % aller Gründer und Gründerinnen das frühere Unternehmen mangels Erfolg schließen müssen.

Der Leitfaden "Die 2. Chance - Rahmenbedingungen für den Restart nach der Pleite" wurde im Rahmen des Projektes "Unternehmenssicherung NRW" von der G.I.B. Landesberatungsgesellschaft erarbeitet und mit Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW und der EU finanziert.

Die Veröffentlichung steht als kostenfreies Download zur Verfügung unter:

http://www.gib.nrw.de/de/download/data/Leitfaden_Restart.pdf

mitgeteilt durch: Christiane Siegel
Unternehmenssicherung NRW
G.I.B. Landesberatungsgesellschaft
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
Tel.  02041/767-205
Fax  02041/767-299
Mail c.siegel@gib.nrw.de
http://www.gib.nrw.de/de/unt/unternehmenssicherung/index.htm


Ethikbank führt "Mikrokonto" als Girokonto für Jedermann ein

Erstmals hat eine deutsche Bank ein Produkt eingeführt, dass sich ausdrücklich an überschuldete Menschen wendet: Das sog. "MikroKonto" der Ethikbank aus Eisenberg in Thüringen.

Das MikroKonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis für alle Betroffenen. Allerdings setzt die Ethikbank einige Hürden für das ausschließlich Online zu führenden Konto auf. So ist Voraussetzung, dass die finanziellen Probleme durch eine Privatinsolvenz oder eine außergerichtliche Regelung mit den Gläubigern gelöst wurden. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen einer Schuldnerberatungsstelle oder Gerichtsbeschlüsse nachzuweisen. "Führt der Kontoinhaber das MikroKonto nicht ordnungsgemäß, wird die EthikBank das Konto ordentlich oder außerordentlich kündigen. Das ist zum Beispiel bei Überziehungen, Rücklastschriften oder Pfändungen der Fall." Schließlich wird eine pauschale Kontoführungsgebühr von 7,50 Euro monatlich erhoben, in der allerdings alle kontoüblichen Leistungen enthalten sind.

S. auch Pressespiegel; weitere Infos unter: www.ethikbank.de


Kommentar zum Mikrokonto von Thomas Seethaler
Caritasverband Heidelberg e.V.

Bemerkenswert ist es sicherlich, dass erstmals eine deutsche Bank sich mit einem Angebot ausdrücklich an den großen Personenkreis wendet, der trotz einer Selbstverpflichtung der Banken - die in diesem Jahr ihr 10jähriges Jubiläum feiert - noch immer kein Girokonto erhält.

Bei näherer Betrachtung jedoch entdeckt man die Haken und Ösen dieser Offerte. In erster Linie ist da zunächst der Preis für das Konto zu nennen. Mit 7,50 Euro im Monat liegt er über der Monatspauschale, die die EthikBank für ein normales onlinegeführtes Girokonto berechnet (5 Euro). Bei vielen anderen Banken sind die Gebühren für Guthabenkonten und andere Girokonten inzwischen gleich hoch oder niedriger. Dieser Unterschied wäre nur mit einem höheren Aufwand für die Führung eines MikroKontos zu rechtfertigen. Der Kontrollaufwand der EthikBank hält sich beim zugelassenen Kundenkreis jedoch in kalkulierbaren Grenzen, da Kontopfändungsmaßnahmen nur noch ausnahmsweise zu erwarten sind.

Es fehlt auch jeder Hinweis darauf, was passiert, wenn die (außer-)gerichtliche Schuldenregulierung scheitert und eine Insolvenzeröffnung gar nicht oder nur mit erheblicher Zeitverzögerung (z.B. wegen Wartezeiten bei geeigneten Stellen) beantragt werden kann. Ebenfalls fehlt ein Hinweis darauf, was passiert, wenn die Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt wird: Wird dann das Konto in das preisgünstigere normale Girokonto überführt oder werden weiterhin die dann überhöhten Kontogebühren veranschlagt?

Nicht zuletzt sind die Kündigungsmöglichkeiten deutlich enger als die der ZKA-Empfehlung. Während bei der EthikBank allgemein Pfändungen als Grund einer Kündigung genannt werden, ist nach der ZKA-Empfehlung die Führung unzumutbar, wenn "die bezweckte Nutzung des Kontos ... nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert" ist. Letztendlich werden nur Kunden akzeptiert, die in der Lage sind, mit den Gläubigern Vereinbarungen zu treffen und die auch in der Lage sind, ihr Konto online zu führen. Damit kann zwar die Ethikbank eine ganze bestimmte Zielgruppe innerhalb der überschuldeten Haushalte erreichen. Für die überwiegende Zahl der Schuldner bei den Beratungsstellen ist das Konto aufgrund der Bedingungen nicht nutzbar.

Fazit: Eine grundsätzlich gute Idee der EthikBank, die jedoch noch deutliche Nachbesserung benötigt. Bis dahin dürfte das MikroKonto in erster Linie nur für Schuldner interessant sein, die trotz Unterstützung einer Schuldnerberatungsstelle und Einschaltung der Schlichtungsstellen kein Girokonto erhalten, dessen Gebühren niedriger sind als die der EthikBank, oder aber für Wechsler, die Guthabenkonten führen, deren Gebühren höher sind als die der EthikBank.


Gebührenerhöhungen für Problemkunden: Naspa kein Einzelfall!
Forum Schuldnerberatung, 08.07.2005  

Offenbar ist nicht nur die Nassauische Sparkasse (s. Meldung und Kommentar der Frankfurter Rundschau im Pressespiegel) auf die Idee gekommen, die Kontoführungsgebühren für "Problemkunden" drastisch zu erhöhen. Die Volksbank Willich hat schon zum April 2005 die Gebühren für solche Kunden erhöht und dabei noch kräftiger hingelangt.

Der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) liegt ein Schreiben der Volksbank vom 10.02.2005 an eine Kundin vor, die Arbeitslosengeld II bezieht. Darin heißt es: "die Kontoausführung, die wir bisher zu einem Festpreis zur Verfügung gestellt haben, können wir zukünftig aufgrund des Mehraufwandes an Ihrem Konto nicht mehr anbieten. Aufgrund von Pfändungen, Negativmerkmalen oder aus anderen Gründen ist ein erheblicher Mehraufwand als beim Standardkonto vorhanden. Wir haben Sie dafür Verständnis, dass wir zukünftig nach dem Verursacherprinzip die Kosten verteilen werden. Demnach werden wir ab dem 1. April 2005 eine Pauschale in Höhe von 35,- € monatlich zusätzlich berechnen um den Aufwand zu bepreisen." Die Grundgebühr für ein Standardkonto kostet lt. Preisaushang derzeit 4,50 € monatlich.

Das Forum Schuldnerberatung fragt: Handelt es sich hier um einen allgemeinen Trend oder nur um zwei Einzelfälle?

Bitte mailen Sie dem Forum Schuldnerberatung (teesee@web.de), wenn Sie Banken oder Sparkassen kenne, die aus ähnlichen Gründen die Gebühren für die Girokontenführung erhöht haben. Auch für die Zusendung entsprechender Schreiben an Kunden wären sehr interessant. Die Post-Adresse des Forums lautet: Forum Schuldnerberatung, Postfach 21 37, 07307 Saalfeld oder per Fax an: 01212-5-719-57-351.


Bundesverband der gewerblichen Insolvenzberatungsstellen gegründet
Thomas Seethaler, Caritasverband  Heidelberg e.V.

Am 20.05.05 wurde in Solingen der Bundesverband der gewerblichen Insolvenzberatungsstellen gegründet. Für den Vorstand wurden u.a. gewählt: Roland Dingerkus, Heiko Neumann und Friedrich Schmitz-Winnenthal.

Ziele des Verbandes sollen u.a. die Förderung und Qualifizierung von gewerblichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sein mit dem besonderen Ziel, eine öffentliche Anerkennung und die Gleichstellung mit gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen zu erreichen, sowie Qualitätskriterien zu entwickeln und ein Qualitäts-Kontrollsystem, dem sich die Mitglieder zu unterwerfen haben, zu schaffen.

Laut der Initiatoren wurde die Gründung eines eigenen Verbandes notwendig, "da Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentrale und AG SB V bis heute keine Differenzierung vorgenommen haben zwischen seriöser gewerblicher Schuldner- und Insolvenzberatung und "Abzockerfirmen", bei denen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht." Um eine Mitgliedschaft solcher "Abzocker" zu vermeiden, soll eine Mitgliedschaft nur für nach § 305 InsO anerkannte Stellen oder Personen möglich sein, die die Anerkennungskriterien des Landes NRW erfüllen.


Helpline - Schuldnerberatung über Chat und Mail
Thomas Seethaler, Caritasverband  Heidelberg e.V.

Der Caritasverband Mainz e.V. bietet eine virtuelle Anlaufstelle für Ratsuchende mit finanziellen Sorgen an. Mit diesem innovativen Beratungsmodell will die Caritas auf die veränderten Kommunikationsformen reagieren und ein zukunftsorientiertes Netzwerk psychosozialer Hilfe und Informationen zur Selbsthilfe zur Verfügung stellen. Wichtiger Bestandteil der Helpline (https://www.beranet.de/extern/start/?id=451) ist dabei die wöchentlich stattfindende Orientierungsberatung über Chat, die in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Schuldnerberatung und aus anderen sozialen Themenbereichen angeboten wird. Die Vermittlung von passenden Informationen und Adressen steht dabei im Vordergrund. Spezielle Themen wie zum Beispiel "Hartz IV" oder "Menschen in Notsituationen" werden moderiert in so genannten Themenchats bearbeitet. Für komplexere Fragestellungen bietet die Helpline Termine für Einzelchats und Beratung über E-Mail an.

Helpline ist ein Projekt des Caritasverbandes Mainz (unter der Projektleitung von Stefan Roth) in Zusammenarbeit mit Studierenden und Prof. Hans-Joachim Gehrmann von der staatlichen Fachhochschule in Darmstadt. Die Softwarelösung wurde von der Firma beranet (https://www.beranet.de/) in Berlin zur Verfügung gestellt, die bundesweit insgesamt 226 Beratungsstellen mit Ihren Online-Beratungsmodulen versorgt und ein umfassendes und deutschlandweit führendes Portal für Ratsuchende anbietet.

Adresse im Internet:
https://www.beranet.de/extern/start/?id=451


Schufa will Kleinschuldner milder behandeln

Die Wirtschaftsauskunftei will nach eigenen Angaben unter bestimmten Bedingungen künftig darauf verzichten, säumige Kleinschuldner in ihr berüchtigtes Register einzutragen. Wenn ein Kreditnehmer eine Summe von unter 1000 Euro nicht zurückzahlt, wird die Schufa ihn künftig zunächst anschreiben. Danach hat er einen Monat lang die Möglichkeit, die Summe doch noch zu begleichen.


Neuer Basiszinssatz von Bundesbank festgelegt

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2005 nun 1,17 % (bisher 1,21 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 6,17 % (bisher 6,21 %).


Neuer Schuldenratgeber online

Im Rahmen der 6. bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung wurde auf einer Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums die neue Internetseite www.meine-schulden.de der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Internetangebot bietet Ratsuchenden erste Informationen im Umgang mit Ihren Schuldenproblemen und besteht aus einem Informations-, Service- und Ratgeberteil. Im Infoteil werden Betroffene systematisch durch die Regelungen rund um das Thema Entschuldung geführt. Der Ablauf eines Schuldenregulierungsprozesses und des Verbraucherinsolvenzverfahrens werden ebenso dargestellt wie viele praktische Hinweise, was Gläubiger dürfen und was eben auch nicht. Haben Betroffene ein konkretes Anliegen, können sie im Ratgeberteil auf der rechten Seite der Website nachschauen. Dort werden typische Fragen aus der Schuldnerberatung beantwortet und erste Tipps im Umgang mit Geldproblemen gegeben. Im Serviceteil finden sich zahlreiche Musterbriefe sowie eine Suchabfrage zum Auffinden der nächsten Schuldnerberatungsstelle.

Der Ratgeber wurde von der BAG-Schuldnerberatung (www.bag-schuldnerberatung.de) gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium (www.bmfsfj.de) entwickelt. Als kompetente Kooperationspartner unterstützten dieses Projekt maßgeblich das Forum-Schuldnerberatung (www.forum-schuldnerberatung.de) (Musterbriefe und Tabellen), die Koordinierungsstelle Schleswig-Holstein (http://www.schuldnerberatung-sh.de/)(Glossar) und das Schuldnerfachberatungszentrum Mainz (http://www.sfz-mainz.de/ ) (Ratgeber) sowie viele SchuldnerberaterInnen aus der Praxis und Prof. Dr. Dieter Zimmermann von der Ev. Fachhochschule Darmstadt.

Adresse im Internet:
http://www.meine-schulden.de


Schuldnerberatung goes TV: RTL startet Doku-Soap "Endlich schuldenfrei"

Überschuldung ist derzeit in den privaten elektronischen Medien ein neues Trendthema. Ob VOX, Pro Sieben, SAT1 oder RTL. Alle scheinen in das neue Geschäft einsteigen zu wollen. Die Schuldnerberatungsverbände, die diversen Internetangebote und Schuldnerberatungsstellen werden seit Monaten überschwemmt mit Anfragen fast aller privater Fernsehsender der Nation. Das Anliegen ist fast immer dasselbe: "Fernsehen sucht Familien mit Geldsorgen (mindestens 2 Kinder), denen am Monatsende nichts als ein Minus auf dem Konto übrig bleibt. Das Casting beginnt schon nächste Woche. Wir bitten deshalb um schnelle Antwort".

Aus den geplanten oder schon gesendeten Beiträgen wird sicherlich ein Angebot herausragen. Der Privat-Kanal RTL 2 hat am 12.07.2005 zur besten Sendezeit eine vierteilige "Service Doku" mit dem Titel "Endlich schuldenfrei! Mit Profis aus den Miesen!" gestartet.

Laut Eigenwerbung zeigen der selbstständige Schuldnerberater Heiko Neumann, 44 ("Er kennt alle Tipps und Tricks, um auch drückende Schuldenberge abzubauen"), und Haushaltsexpertin Ursula Schreiber, 58 (Hausfrau und Großmutter, "sparsame und effektive Haushaltsführung liegen ihr einfach im Blut.") "Wege aus der Krise". Wo sie hinkommen, reichen keine gut gemeinten Sparvorschläge oder freundliche Einkaufstipps: Kassensturz total ist angesagt. Ob Umschuldungen, Stundungen, Einsparungen - die Schuldenexperten schrecken vor nichts zurück, wenn es darum geht, den Schuldenstand zu drücken. Alles wird durchforstet und geprüft, die beiden Schuldenkiller durchleuchten den Dschungel aus Kreditverträgen, Versicherungen, Rechnungen und Mahnungen, zeigen Wege, um dem drohenden Ruin zu entkommen."

Nach der Erziehungs- nun also die Schulden-Nanny. Genau das war zu befürchten: Der schnelle Euro lockt ... auf Kosten der betroffenen Menschen und der professionellen Schuldnerberatung. Wer die erste Sendung gesehen hat überkam (hoffentlich) kaltes Grausen, wie die betroffene Familie zur Schau gestellt wurde. Die methodischen Interventionen des kommerziellen Schuldnerberaters und seiner Assistentin beschränkten sich auf direktive Anweisungen und das Aufmalen von Diagrammen auf ein Flipchart. Individuelle Anteile der Betroffenen an der Überschuldung sollten durch Allerwelts-Verhaltensanweisungen bearbeitet werden. Während Schuldnerberater und Ehemann die Schuldenunterlagen (die der Schuldnerberater - im Original - an sich nahm) besprachen, ging die Assistentin mit der Ehefrau durch das Haus und verordnete Sparmaßnahmen. Paargespräche? Fehlanzeige. Der Umgang mit vermeintlich nicht eingehaltenen Absprachen beschränkte sich auf Vorhaltungen mit erhobenem Zeigefinger. Die Betroffenen wurden auf Empfänger von Anweisungen reduziert, denen vor der laufenden Kamera nichts anderes übrig blieb, als diese abzunicken.
Dass Überschuldung nicht allein eine Frage persönlicher Defizite ist, sondern auch vielfältige gesellschaftliche und strukturelle Ursachen hat, kam bei einem solchen Ansatz nicht zur Sprache.

Zwar wurden zwei Regulierungsalternativen (Festratenangebot für sieben Jahre aus unpfändbarem Einkommen oder Verbraucherinsolvenzverfahren) angesprochen, ob eine von diesen aber wirklich zum versprochenen Weg aus der Krise führen wird, blieb völlig offen. Es kann nur gehofft werden, dass die Betroffenen auch nach der Sendung weiterhin unterstützt werden und sie den versprochenen "Weg aus der Krise" erfolgreich beschreiten.


17.07.2005

 

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