|
Info-Zusammenstellung 02/2005
Aktionswoche - Der Mensch hinter den Schulden
Eröffnungsstatements - Pressemeldungen - Fotoausstellung - Postkartenaktion
Von der AG SBV haben wir im Nachgang zur Aktionswoche erhalten:
Statements zum Auftakt vom BMFSFJ, von Prof. Dr. Cremer
(Generalsekretär des DCV) und von Frau Spranger (Stellv.
Bundesvorsitzende der AWO). Diese Unterlagen halten wir im Internet zum
Download bereit (s.u.).
Die Fotoausstellung ist noch bis Ende Juli im Bundespresseamt zu sehen
(Reichstagsufer14, Nähe BHF Friedrichstr.) und kann auch danach
angemietet werden (näheres unter www.bfue.de).
Ferner gibt es noch Pressemeldungen des BMFSFJ und von RegierungOnline.
Postkartenaktion:
Der Mensch hinter den Schulden....
... hat konkrete Sorgen und Nöte, Ängste und Bedürfnisse. Neben vielem
anderen braucht der Mensch hinter den Schulden ein Girokonto. Um dazu
beizutragen, dass dieses Thema mehr politische Unterstützung bekommt,
haben sich die Organisatoren der Aktionswoche eine Postkartenaktion überlegt.
Der offizielle Start der Postkartenaktion hat in der Aktionswoche am
13.06. stattgefunden. Ende der Aktion wird der 15.10.2005 sein. Bedingt
durch die neuesten Entwicklungen (Neuwahl zum dt. Bundestag im Herbst)
werden die Postkarten nun an das Präsidium des dt. Bundestages
gerichtet. Sie erreichen damit alle Volksvertreter im Bundestag als dem
für die Gesetzgebung zuständigen Organ.
Die Postkartenaktion soll die bisherigen Bemühungen um ein Girokonto
für Jedermann unterstützen. Gedacht ist, dass die Postkarten von
Betroffenen / Klientinnen sowie allen, die die Aktion unterstützen
möchten, ausgefüllt werden und über Sammelboxen in den Beratungsstellen
gesammelt werden. Gleichzeitig können Betroffene ein Feld ankreuzen,
dass sie selbst von der Problematik betroffen sind. Die Postkarte
enthält die erforderlichen datenschutzrechtlichen Hinweise, so dass bei
entsprechenden Ergebnissen diese auch zahlenmäßig ausgewertet werden
könnten.
Die Postkarten, die nach dem offiziellen Start ausgefüllt in den
Beratungsstellen abgegeben werden, können zentral an die LAG gesendet
werden:
LAG Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.
Genter Straße 53
13353 Berlin
Selbstverständlich ist es auch weiterhin sehr wichtig, konkrete
Einzelfälle zu sammeln, in denen Betroffene kein Konto erhielten oder
das Girokonto unberechtigt gekündigt wurde.
Wer die Aktion aufgreifen möchte, wende sich an seinen jeweiligen Landes- oder Bundesverband.
Die o.g. Statements, Pressemeldungen und die Druckvorlagen für die
Postkarten (Originalvorlage bzw. vier auf einem Blatt) finden Sie auf
der Internetseite:
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/themen/aktionswoche2005/statements_postkartenaktion.html
Die 2. Chance - Rahmenbedingungen für den Restart nach der Pleite -
Leitfaden für Restarter erschienen
Unternehmenssicherung NRW, G.I.B. Landesberatungsgesellschaft
Erstmalig ist ein umfassender
Leitfaden für den Restart nach der Pleite erschienen. Der von der
G.I.B. Landesberatungsgesellschaft erarbeitete Leitfaden "Die 2. Chance
- Rahmenbedingungen für den Restart nach der Pleite" soll aufmerksam
machen auf Hürden, aber auch Möglichkeiten eines Restarts nach einer
gescheiterten ersten Selbstständigkeit. Hierdurch soll auch die
Gefährdung von Restarts aufgrund von Planungsfehlern reduziert werden.
Der Traum vom eigenen Unternehmen lässt oft vergessen, dass das
unternehmerische Risiko eng verbunden ist mit dem Risiko des
wirtschaftlichen Scheiterns. Daraus folgen nicht nur wirtschaftliche
Belastungen, sondern oft auch die Stigmatisierung der gescheiterten
Unternehmerinnen und Unternehmer. Dies hat in Deutschland dazu geführt,
dass die Angst vor der Pleite eines der größten Gründungshemmnisse
darstellt. Nicht nur deshalb muss an die Stelle der Diskriminierung
gescheiterter Selbstständiger eine Kultur der 2. Chance treten.
Ein wesentlicher Aspekt, um die Rahmenbedingungen für den Restart nach
der Pleite zu verbessern, liegt darin, die Tabuisierung des Themas
"Pleite" aufzubrechen und Informationen zur Verfügung zu stellen, ob
und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Selbstständigkeit
überhaupt gestartet werden kann. Erstmalig wurden umfassende
Informationen für Restarter in einem Leitfaden zusammengestellt. Der
Leitfaden soll aufmerksam machen auf Hürden, aber auch Möglichkeiten
eines Restarts nach einer gescheiterten ersten Selbstständigkeit
darstellen. Hierdurch soll auch die Gefährdung von Restarts aufgrund
von Planungsfehlern reduziert werden.
Restarter sind Selbstständige, die nach einem geschäftlichen Scheitern
einen unternehmerischen Neuanfang suchen. Restarter sind keine
Randgruppe, sondern haben einen bedeutenden Anteil am
Gründungsgeschehen in Deutschland: Nach den Ergebnissen einer
Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hatten
zwischen 11 % und 18 % aller Gründer und Gründerinnen das frühere
Unternehmen mangels Erfolg schließen müssen.
Der Leitfaden "Die 2. Chance - Rahmenbedingungen für den Restart nach
der Pleite" wurde im Rahmen des Projektes "Unternehmenssicherung NRW"
von der G.I.B. Landesberatungsgesellschaft erarbeitet und mit Mitteln
des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW und der EU
finanziert.
Die Veröffentlichung steht als kostenfreies Download zur Verfügung unter:
http://www.gib.nrw.de/de/download/data/Leitfaden_Restart.pdf
mitgeteilt durch: Christiane Siegel
Unternehmenssicherung NRW
G.I.B. Landesberatungsgesellschaft
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
Tel. 02041/767-205
Fax 02041/767-299
Mail c.siegel@gib.nrw.de
http://www.gib.nrw.de/de/unt/unternehmenssicherung/index.htm
Ethikbank führt "Mikrokonto" als Girokonto für Jedermann ein
Erstmals hat eine deutsche Bank ein Produkt eingeführt, dass sich ausdrücklich an überschuldete Menschen wendet: Das sog. "MikroKonto" der Ethikbank aus Eisenberg in Thüringen.
Das MikroKonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis für alle
Betroffenen. Allerdings setzt die Ethikbank einige Hürden für das
ausschließlich Online zu führenden Konto auf. So ist Voraussetzung,
dass die finanziellen Probleme durch eine Privatinsolvenz oder eine
außergerichtliche Regelung mit den Gläubigern gelöst wurden. Dies ist
durch entsprechende Bescheinigungen einer Schuldnerberatungsstelle oder
Gerichtsbeschlüsse nachzuweisen. "Führt der Kontoinhaber das MikroKonto
nicht ordnungsgemäß, wird die EthikBank das Konto ordentlich oder
außerordentlich kündigen. Das ist zum Beispiel bei Überziehungen,
Rücklastschriften oder Pfändungen der Fall." Schließlich wird eine
pauschale Kontoführungsgebühr von 7,50 Euro monatlich erhoben, in der
allerdings alle kontoüblichen Leistungen enthalten sind.
S. auch Pressespiegel; weitere Infos unter: www.ethikbank.de
Kommentar zum Mikrokonto von Thomas Seethaler
Caritasverband Heidelberg e.V.
Bemerkenswert ist es sicherlich, dass erstmals eine deutsche Bank sich
mit einem Angebot ausdrücklich an den großen Personenkreis wendet, der
trotz einer Selbstverpflichtung der Banken - die in diesem Jahr ihr
10jähriges Jubiläum feiert - noch immer kein Girokonto erhält.
Bei näherer Betrachtung jedoch entdeckt man die Haken und Ösen dieser
Offerte. In erster Linie ist da zunächst der Preis für das Konto zu
nennen. Mit 7,50 Euro im Monat liegt er über der Monatspauschale, die
die EthikBank für ein normales onlinegeführtes Girokonto berechnet (5
Euro). Bei vielen anderen Banken sind die Gebühren für Guthabenkonten
und andere Girokonten inzwischen gleich hoch oder niedriger. Dieser
Unterschied wäre nur mit einem höheren Aufwand für die Führung eines
MikroKontos zu rechtfertigen. Der Kontrollaufwand der EthikBank hält
sich beim zugelassenen Kundenkreis jedoch in kalkulierbaren Grenzen, da
Kontopfändungsmaßnahmen nur noch ausnahmsweise zu erwarten sind.
Es fehlt auch jeder Hinweis darauf, was passiert, wenn die
(außer-)gerichtliche Schuldenregulierung scheitert und eine
Insolvenzeröffnung gar nicht oder nur mit erheblicher Zeitverzögerung
(z.B. wegen Wartezeiten bei geeigneten Stellen) beantragt werden kann.
Ebenfalls fehlt ein Hinweis darauf, was passiert, wenn die
Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt wird: Wird dann das Konto in
das preisgünstigere normale Girokonto überführt oder werden weiterhin
die dann überhöhten Kontogebühren veranschlagt?
Nicht zuletzt sind die Kündigungsmöglichkeiten deutlich enger als die
der ZKA-Empfehlung. Während bei der EthikBank allgemein Pfändungen als
Grund einer Kündigung genannt werden, ist nach der ZKA-Empfehlung die
Führung unzumutbar, wenn "die bezweckte Nutzung des Kontos ... nicht
gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender
Gläubiger blockiert" ist. Letztendlich werden nur Kunden akzeptiert,
die in der Lage sind, mit den Gläubigern Vereinbarungen zu treffen und
die auch in der Lage sind, ihr Konto online zu führen. Damit kann zwar
die Ethikbank eine ganze bestimmte Zielgruppe innerhalb der
überschuldeten Haushalte erreichen. Für die überwiegende Zahl der
Schuldner bei den Beratungsstellen ist das Konto aufgrund der
Bedingungen nicht nutzbar.
Fazit: Eine grundsätzlich gute
Idee der EthikBank, die jedoch noch deutliche Nachbesserung benötigt.
Bis dahin dürfte das MikroKonto in erster Linie nur für Schuldner
interessant sein, die trotz Unterstützung einer
Schuldnerberatungsstelle und Einschaltung der Schlichtungsstellen kein
Girokonto erhalten, dessen Gebühren niedriger sind als die der
EthikBank, oder aber für Wechsler, die Guthabenkonten führen, deren
Gebühren höher sind als die der EthikBank.
Gebührenerhöhungen für Problemkunden: Naspa kein Einzelfall!
Forum Schuldnerberatung, 08.07.2005
Offenbar ist nicht nur die Nassauische Sparkasse (s. Meldung und
Kommentar der Frankfurter Rundschau im Pressespiegel) auf die Idee
gekommen, die Kontoführungsgebühren für "Problemkunden" drastisch zu
erhöhen. Die Volksbank Willich hat schon zum April 2005 die Gebühren
für solche Kunden erhöht und dabei noch kräftiger hingelangt.
Der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) liegt
ein Schreiben der Volksbank vom 10.02.2005 an eine Kundin vor, die
Arbeitslosengeld II bezieht. Darin heißt es: "die Kontoausführung, die
wir bisher zu einem Festpreis zur Verfügung gestellt haben, können wir
zukünftig aufgrund des Mehraufwandes an Ihrem Konto nicht mehr
anbieten. Aufgrund von Pfändungen, Negativmerkmalen oder aus anderen
Gründen ist ein erheblicher Mehraufwand als beim Standardkonto
vorhanden. Wir haben Sie dafür Verständnis, dass wir zukünftig nach dem
Verursacherprinzip die Kosten verteilen werden. Demnach werden wir ab
dem 1. April 2005 eine Pauschale in Höhe von 35,- € monatlich
zusätzlich berechnen um den Aufwand zu bepreisen." Die Grundgebühr für
ein Standardkonto kostet lt. Preisaushang derzeit 4,50 € monatlich.
Das Forum Schuldnerberatung fragt: Handelt es sich hier um einen allgemeinen Trend oder nur um zwei Einzelfälle?
Bitte mailen Sie dem Forum Schuldnerberatung (teesee@web.de),
wenn Sie Banken oder Sparkassen kenne, die aus ähnlichen Gründen die
Gebühren für die Girokontenführung erhöht haben. Auch für die Zusendung
entsprechender Schreiben an Kunden wären sehr interessant. Die
Post-Adresse des Forums lautet: Forum Schuldnerberatung, Postfach 21
37, 07307 Saalfeld oder per Fax an: 01212-5-719-57-351.
Bundesverband der gewerblichen Insolvenzberatungsstellen gegründet
Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V.
Am 20.05.05 wurde in Solingen der Bundesverband der gewerblichen
Insolvenzberatungsstellen gegründet. Für den Vorstand wurden u.a.
gewählt: Roland Dingerkus, Heiko Neumann und Friedrich
Schmitz-Winnenthal.
Ziele des Verbandes sollen u.a. die Förderung und Qualifizierung von
gewerblichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sein mit dem
besonderen Ziel, eine öffentliche Anerkennung und die Gleichstellung
mit gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen zu erreichen, sowie
Qualitätskriterien zu entwickeln und ein Qualitäts-Kontrollsystem, dem
sich die Mitglieder zu unterwerfen haben, zu schaffen.
Laut der Initiatoren wurde die Gründung eines eigenen Verbandes
notwendig, "da Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentrale und AG SB V bis
heute keine Differenzierung vorgenommen haben zwischen seriöser
gewerblicher Schuldner- und Insolvenzberatung und "Abzockerfirmen", bei
denen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
besteht." Um eine Mitgliedschaft solcher "Abzocker" zu vermeiden, soll
eine Mitgliedschaft nur für nach § 305 InsO anerkannte Stellen oder
Personen möglich sein, die die Anerkennungskriterien des Landes NRW
erfüllen.
Helpline - Schuldnerberatung über Chat und Mail
Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V.
Der Caritasverband Mainz e.V. bietet eine virtuelle Anlaufstelle für
Ratsuchende mit finanziellen Sorgen an. Mit diesem innovativen
Beratungsmodell will die Caritas auf die veränderten
Kommunikationsformen reagieren und ein zukunftsorientiertes Netzwerk
psychosozialer Hilfe und Informationen zur Selbsthilfe zur Verfügung
stellen. Wichtiger Bestandteil der Helpline
(https://www.beranet.de/extern/start/?id=451) ist dabei die wöchentlich
stattfindende Orientierungsberatung über Chat, die in Zusammenarbeit
mit Fachleuten aus der Schuldnerberatung und aus anderen sozialen
Themenbereichen angeboten wird. Die Vermittlung von passenden
Informationen und Adressen steht dabei im Vordergrund. Spezielle Themen
wie zum Beispiel "Hartz IV" oder "Menschen in Notsituationen" werden
moderiert in so genannten Themenchats bearbeitet. Für komplexere
Fragestellungen bietet die Helpline Termine für Einzelchats und
Beratung über E-Mail an.
Helpline ist ein Projekt des Caritasverbandes Mainz (unter der
Projektleitung von Stefan Roth) in Zusammenarbeit mit Studierenden und
Prof. Hans-Joachim Gehrmann von der staatlichen Fachhochschule in
Darmstadt. Die Softwarelösung wurde von der Firma beranet
(https://www.beranet.de/) in Berlin zur Verfügung gestellt, die
bundesweit insgesamt 226 Beratungsstellen mit Ihren
Online-Beratungsmodulen versorgt und ein umfassendes und
deutschlandweit führendes Portal für Ratsuchende anbietet.
Adresse im Internet:
https://www.beranet.de/extern/start/?id=451
Schufa will Kleinschuldner milder behandeln
Die Wirtschaftsauskunftei will nach eigenen Angaben unter bestimmten
Bedingungen künftig darauf verzichten, säumige Kleinschuldner in ihr
berüchtigtes Register einzutragen. Wenn ein Kreditnehmer eine Summe von
unter 1000 Euro nicht zurückzahlt, wird die Schufa ihn künftig zunächst
anschreiben. Danach hat er einen Monat lang die Möglichkeit, die Summe
doch noch zu begleichen.
Neuer Basiszinssatz von Bundesbank festgelegt
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß
neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2005 nun 1,17 % (bisher 1,21
%). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte
nach § 288 Abs. 1 BGB auf 6,17 % (bisher 6,21 %).
Neuer Schuldenratgeber online
Im Rahmen der 6. bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung wurde
auf einer Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums die neue
Internetseite www.meine-schulden.de der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Internetangebot bietet Ratsuchenden erste Informationen im Umgang
mit Ihren Schuldenproblemen und besteht aus einem Informations-,
Service- und Ratgeberteil. Im Infoteil werden Betroffene systematisch
durch die Regelungen rund um das Thema Entschuldung geführt. Der Ablauf
eines Schuldenregulierungsprozesses und des
Verbraucherinsolvenzverfahrens werden ebenso dargestellt wie viele
praktische Hinweise, was Gläubiger dürfen und was eben auch nicht.
Haben Betroffene ein konkretes Anliegen, können sie im Ratgeberteil auf
der rechten Seite der Website nachschauen. Dort werden typische Fragen
aus der Schuldnerberatung beantwortet und erste Tipps im Umgang mit
Geldproblemen gegeben. Im Serviceteil finden sich zahlreiche
Musterbriefe sowie eine Suchabfrage zum Auffinden der nächsten
Schuldnerberatungsstelle.
Der Ratgeber wurde von der BAG-Schuldnerberatung (www.bag-schuldnerberatung.de) gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium (www.bmfsfj.de) entwickelt. Als kompetente Kooperationspartner unterstützten dieses Projekt maßgeblich das Forum-Schuldnerberatung (www.forum-schuldnerberatung.de) (Musterbriefe und Tabellen), die Koordinierungsstelle Schleswig-Holstein (http://www.schuldnerberatung-sh.de/)(Glossar) und das Schuldnerfachberatungszentrum Mainz (http://www.sfz-mainz.de/
) (Ratgeber) sowie viele SchuldnerberaterInnen aus der Praxis und Prof.
Dr. Dieter Zimmermann von der Ev. Fachhochschule Darmstadt.
Adresse im Internet:
http://www.meine-schulden.de
Schuldnerberatung goes TV: RTL startet Doku-Soap "Endlich schuldenfrei"
Überschuldung ist derzeit in den privaten elektronischen Medien ein
neues Trendthema. Ob VOX, Pro Sieben, SAT1 oder RTL. Alle scheinen in
das neue Geschäft einsteigen zu wollen. Die Schuldnerberatungsverbände,
die diversen Internetangebote und Schuldnerberatungsstellen werden seit
Monaten überschwemmt mit Anfragen fast aller privater Fernsehsender der
Nation. Das Anliegen ist fast immer dasselbe: "Fernsehen sucht Familien
mit Geldsorgen (mindestens 2 Kinder), denen am Monatsende nichts als
ein Minus auf dem Konto übrig bleibt. Das Casting beginnt schon nächste
Woche. Wir bitten deshalb um schnelle Antwort".
Aus den geplanten oder schon gesendeten Beiträgen wird sicherlich ein
Angebot herausragen. Der Privat-Kanal RTL 2 hat am 12.07.2005 zur
besten Sendezeit eine vierteilige "Service Doku" mit dem Titel "Endlich
schuldenfrei! Mit Profis aus den Miesen!" gestartet.
Laut Eigenwerbung zeigen der selbstständige Schuldnerberater Heiko
Neumann, 44 ("Er kennt alle Tipps und Tricks, um auch drückende
Schuldenberge abzubauen"), und Haushaltsexpertin Ursula Schreiber, 58
(Hausfrau und Großmutter, "sparsame und effektive Haushaltsführung
liegen ihr einfach im Blut.") "Wege aus der Krise". Wo sie hinkommen,
reichen keine gut gemeinten Sparvorschläge oder freundliche
Einkaufstipps: Kassensturz total ist angesagt. Ob Umschuldungen,
Stundungen, Einsparungen - die Schuldenexperten schrecken vor nichts
zurück, wenn es darum geht, den Schuldenstand zu drücken. Alles wird
durchforstet und geprüft, die beiden Schuldenkiller durchleuchten den
Dschungel aus Kreditverträgen, Versicherungen, Rechnungen und
Mahnungen, zeigen Wege, um dem drohenden Ruin zu entkommen."
Nach der Erziehungs- nun also die Schulden-Nanny. Genau das war zu
befürchten: Der schnelle Euro lockt ... auf Kosten der betroffenen
Menschen und der professionellen Schuldnerberatung. Wer die erste
Sendung gesehen hat überkam (hoffentlich) kaltes Grausen, wie die
betroffene Familie zur Schau gestellt wurde. Die methodischen
Interventionen des kommerziellen Schuldnerberaters und seiner
Assistentin beschränkten sich auf direktive Anweisungen und das
Aufmalen von Diagrammen auf ein Flipchart. Individuelle Anteile der
Betroffenen an der Überschuldung sollten durch
Allerwelts-Verhaltensanweisungen bearbeitet werden. Während
Schuldnerberater und Ehemann die Schuldenunterlagen (die der
Schuldnerberater - im Original - an sich nahm) besprachen, ging die
Assistentin mit der Ehefrau durch das Haus und verordnete
Sparmaßnahmen. Paargespräche? Fehlanzeige. Der Umgang mit vermeintlich
nicht eingehaltenen Absprachen beschränkte sich auf Vorhaltungen mit
erhobenem Zeigefinger. Die Betroffenen wurden auf Empfänger von
Anweisungen reduziert, denen vor der laufenden Kamera nichts anderes
übrig blieb, als diese abzunicken.
Dass Überschuldung nicht allein eine Frage persönlicher Defizite ist,
sondern auch vielfältige gesellschaftliche und strukturelle Ursachen
hat, kam bei einem solchen Ansatz nicht zur Sprache.
Zwar wurden zwei Regulierungsalternativen (Festratenangebot für sieben
Jahre aus unpfändbarem Einkommen oder Verbraucherinsolvenzverfahren)
angesprochen, ob eine von diesen aber wirklich zum versprochenen Weg
aus der Krise führen wird, blieb völlig offen. Es kann nur gehofft
werden, dass die Betroffenen auch nach der Sendung weiterhin
unterstützt werden und sie den versprochenen "Weg aus der Krise"
erfolgreich beschreiten.
17.07.2005
|