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Infos 01/2005
Verbraucher & Service
Schwarze Schafe in der Inkasso-Branche erkennen
Bad Homburg (AP) Vor schwarzen Schafen in der Inkasso-Branche warnt die R+V-Versicherung in Bad Homburg. Die schwierige Situation vieler Schuldner in Deutschland werde mitunter von unseriösen privaten Geldeintreibern ausgenutzt. R+V-Juristin Simone Grotz rät: "Wem Inkassogebühren zu hoch erscheinen, der sollte zuerst die Seriosität des Unternehmens überprüfen. Außerdem sollten Betroffene die Rechnungsposten einzeln auflisten lassen."
Generell gelte: Auf Inkassoschreiben müssen Schuldner schnell reagieren. Sonst drohe ihnen ein gerichtliches Mahnverfahren und schließlich die Pfändung. Wer seine Rechnungen nicht bezahle, riskiere nicht nur Mahngebühren und Verzugszinsen, sondern auch, dass die Gläubiger Rechtsanwälte oder Inkassobüros einschalteten, um die Schulden einzutreiben.
Für die Betroffenen wächst dann der Schuldenberg, denn auch die Inkassokosten müssten sie meistens tragen. Um zu prüfen, ob das Inkasso-Unternehmen seriös ist, sollte zunächst festgestellt werden, ob eine Gerichtszulassung vorliegt, was meistens im Briefkopf vermerkt ist, wie Grotz berichtet. Auch die Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen (BdIU) könne ein wichtiger Hinweis sein.
Auch die Art des Anschreibens sage einiges über das Inkasso-Büro aus: Der Brief sollte auf jeden Fall sachlich formuliert sein und keine Drohungen enthalten. Nächster Punkt seien die Gebühren: "Sie hängen von der Höhe der Forderung ab und orientieren sich an Rechtsanwaltshonoraren - bei 1.000 Euro Schulden können das rund 150 Euro sein." Liege der Betrag darüber, sollte man schriftlich widersprechen und sich an eine Schuldnerberatung oder die Schlichtungsstelle des BdIU (über die Internetadresse www.inkasso.de erreichbar) wenden.
Erste bundesweite Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzgesetz
Pressemitteilung der Schuldnerhilfe Essen vom 10.01.2005
Endlich schuldenfrei! Dieser Herzenswunsch erfüllte sich jetzt nach vielen Jahren für eine Essener Bürgerin. Als erster Antragstellerin bundesweit erteilte ihr das Essener Insolvenzgericht nach erfolgreichem Durchlaufen der sogenannten "Wohlverhaltensperiode" die endgültige Restschuldbefreiung.
Bis zuletzt hatte die 41jährige Angestellte gebangt, ob auch alles gut gehen würde. Aber nachdem sie die letzte Rechnung an ihren Treuhänder beglichen und der Gläubiger keinen Widerspruch gegen die Restschuldbefreiung eingelegt hatte ist es nun endlich amtlich: als "redliche Schuldnerin" ist sie nach fast 6 Jahren Wohlverhalten von ihren Schulden befreit worden. Hierzu erklärt Hartmut Laebe, Gründungsmitglied und Vorsitzender des Verein Schuldnerhilfe Essen(VSE): "Diese bundesweit erste Restschuldbefreiung ist aus Sicht des VSE ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der Verbraucher gegenüber den Banken. Seit Mitte der 80er Jahre war es eine zentrale Forderung aller deutschen Schuldnerberatungsstellen, die Rechte der Schuldner durch ein Verbraucherinsolvenzgesetz zu stärken. Die jahrelangen Verhandlungen mit dem Gesetzgeber, das zeigt sich an diesem bundesweit ersten Fall, haben sich gelohnt."
Nach Ansicht von Wolfgang Huber, Leiter der Schuldnerhilfe, zeigt der Fall, dass das Gesetz tatsächlich funktioniert. "Der Gläubiger hatte einen Vergleich seinerzeit abgelehnt. Im Insolvenzverfahren hat er nun überhaupt keine Zahlungen erhalten und steht somit deutlich schlechter da. Wir hoffen, dass Gläubiger unsere Vorschläge zukünftig genauer prüfen."
Um über 25% stieg nach Auskunft der Creditreform die Zahl der Privatinsolvenzen 2004 gegenüber dem Vorjahr. Die deutliche Zunahme macht sich auch in der Arbeit des Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) bemerkbar: 2.316 Haushalte wurden dort im vergangenem Jahr zu Schuldenproblemen beraten (+3%), davon über 900 im Bereich der Verbraucherinsolvenzberatung. In 149 Fällen wurde ein außergerichtlicher Einigungsversuch nach der Insolvenzordnung unternommen (+15%). In 115 Fällen haben Gläubiger diese Einigungsversuche abgelehnt, so dass das Insolvenzgericht eingeschaltet werden musste.
Bei der Durchführung des komplizierten gerichtlichen Insolvenzverfahrens sind die Berater des VSE den Antragstellern behilflich. Der Erfolg kann sich sehen lassen: 97 mal wurde Betroffenen vom Insolvenzgericht die vorläufige Restschuldbefreiung erteilt, 250 mal seit Einführung des Insolvenzgesetzes insgesamt. Sie müssen nun noch die 6-jährige Wohlverhaltenszeit erfolgreich bestehen, dann können sie wie Heike F. stolz sagen: "Ich hab's geschafft. Ich bin schuldenfrei!"
Neuer Basiszinssatz von Bundesbank festgelegt
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2005 nun 1,21 % (bisher 1,13 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 6,21 % (bisher 6,13 %).
Schulden-Kompass 2004
Nach der ersten Auflage in 2003 ist inzwischen die zweite Auflage des Schulden-Kompass erschienen. Der Untertitel lautet: "Empirische Indikatoren der privaten Ver- und Überschuldung in Deutschland." Herausgeber ist die Schufa Holding AG in Wiesbaden.
Im Vorwort wird insbesondere auf die Repräsentativität der Daten hingewiesen: Die Analyse der Daten beruhe auf einen Gesamtbestand von 340 Millionen Datensätzen, die von rund 62 Millionen volljährigen Personen gespeichert seien. Dennoch wäre zu betonen, dass die Schufa trotz dieses umfangreichen Datenbestandes nur einige Teilaspekte der Ver- und Überschuldung beleuchten könne.
Nachfolgend werden auszugsweise ein paar Kern-Ergebnisse...
* Zunahme der Zahlungsstörungen auf Personenbasis um 19 % für Gesamtdeutschland
* 20- bis 29-jährige haben die meisten Zahlungsschwierigkeiten
* Mehr als zwei Drittel der Konsumentenkredite sind niedriger als 11.000 Euro
* Kreditausfallquote weniger als 2,5 %
... sowie ein paar Kern-Thesen aus dem Schulden-Kompass aufgeführt:
* Jüngere Menschen verfügen über ein geringeres Zahlungswissen und zeigen eine tendenziell höhere Schuldenneigung
* Mit wachsendem Einkommen steigt das Zahlungswissen und sinkt die Schuldenneigung
* Personen mit höherer Schuldenneigung stimmen insbesondere den Aussagen zu, wonach die Schuldenaufnahme infolge der schlechten Wirtschaftslage eine Notwendigkeit sei
Mehr gibt es unter www.schulden-kompass.de zu lesen. Die Druckausgabe kann bestellt werden bei:
Schufa Holding AG Hagenauer Straße 44 65203 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 - 92 78 888, Email: anfrage@schulden-kompass.de
www.forum-schuldnerberatung.de: Neues Diskussionsforum Schuldnerberatung und Hartz IV
Hartz IV verändert die Schuldnerberatung. In diesem Jahr werden wir mit vielen inhaltlichen wie auch organisatorischen Fragen konfrontiert. Welche Klientengruppen können überhaupt über SGB II beraten werden? Was bleibt vom Grundsatz der Freiwilligkeit in der Beratung? Welche Datenschutzbestimmungen muss ich beachten? Ergeben sich eventuell mit Hartz IV neue Chancen für Ratsuchende und Beratungsstelle?
Vor allem die Leistungsvereinbarungen zwischen Sozialämtern und Schuldnerberatungsstellen werden derzeit vielerorts diskutiert. Über die Ausgestaltung fehlt es allerdings an Infos und Erfahrungswerten.
In diesem neuen Diskussionsforum für die Praktiker soll dem Austausch über sinnvolle Vertragsinhalte Raum gegeben werden und die im Umlauf befindlichen Papiere und Empfehlungen oder auch Linkhinweise vorgestellt werden.
Alle Praktikerinnen und Praktiker werden aufgerufen, gemeinsam nach sinnvollen Zusammenarbeitsformen mit der Arbeitsagentur, den Arbeitsgemeinschaften und den Sozialämtern zu suchen und einfach kurz über den "Stand der Dinge" in ihrer Beratungsstelle zu berichten, Fragen zu stellen oder Linkhinweise und interessante Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Tipps und Hinweise zur Nutzung von der Diskussionsforen finden Sie unter dem (Menüpunkt FAQ). Bei technischen Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an (Volker Haug) .
11.04.2005
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