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Schulden machen und nicht bezahlen?
Unrecht oder soziale Gerechtigkeit
Vortrag zur Jubiläumsveranstaltung des INFODIENST SCHULDNERBERATUNG am 9.November 2001
Rechtsanwalt Dr. Hugo Grote, z. Zt. FHS Bonn-Rhein-Sieg
Wenn man als Schuldnerberater gefragt wird, was man denn so beruflich mache, entsteht nach der Auskunft ; ich bin "Schuldnerberater" meist eine betretene oder zumindest irritierte Stille. Nicht nur, dass unsere nicht der sozialen Arbeit verbundenen Mitmenschen mit dem Berufsbild nichts anfangen können, das Erstaunen rührt vielmehr daher, dass man unversehens in die Rubrik eingeordnet wird, auf der falschen Seite zu kämpfen. Denn dass derjenige, der Waren kauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, diese auch bezahlen muss, ist Grundkonsens unserer Gesellschaft.
Wenn der Schuldnerberater oder die Schuldnerberaterin also erklärt, dass er/sie sich für das Gegenteil einsetzt, also dafür, dass die Leistungen zwar in Anspruch genommen werden, auf der anderen Seite aber nicht oder nur teilweise bezahlt werden, gerät man in den Augen des Betrachters unversehens in die Sparte der Winkeladvokaten. Die Tätigkeit in diesem - zweifelsohne moralischverwerflichen - Berufsfeld macht nur Sinn, wenn man dabei reich wird. Dafür hätte das Gegenüber noch eingewisses Verständnis. Denn dass man für die Erlangung eines gewissen Reichtums auch mal ein paar moralische Bedenken hinten anstellen muss, ist gesellschaftlich nicht völlig unakzeptiert. Wenn der Schuldnerberater dann aber erklärt, dass er für Bat Vb in einem winzigen Büro arbeitet, dass mehr oder minder zweckmäßig mit JVA-Möbeln und einem 486er PC ausgestatte ist (seit neuestem gibt es aber im Nachbarhaus einen PC der ab und zu online ist), dann wissen Sie, dass der Zeitpunkt gekommen ist, dass Sie entweder den Rest des Abends investieren müssen um Ihr Gegenüber über die sozialen Realitäten aufzuklären oder sich dem Buffet zuwenden sollten.
Was ich damit sagen will ist nicht, dass unsere Mitmenschen keinen Schimmer von dem wahren Leben haben, sondern vielmehr, dass die einfache und durchaus nicht falsche Wahrheit ist: Wer Schulden macht der muss diese auch bezahlen. Daneben gibt es aber auch noch eine andere Wahrheit, die allerdings sehr viel schwerer verständlich zu vermitteln.
I. Warum Restschuldbefreiung?
Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum es so lange gedauert hat, bis in der Bundesrepublik die Restschuldbefreiung eingeführt wurde. Denn materiell rechtlich gesehen ist die Restschuldbefreiung äußerst ungerecht. Verbindlichkeiten, die meist auf gegenseitigen Verträgen beruhen, sind zu erfüllen, jedenfalls dann, wenn die Gegenleistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Dennoch ist die Restschuldbefreiung ein notwendiger Akt, der im Interesse aller Beteiligten liegt, d.h. nicht nur im Interesse des Schuldners, sondern auch im Interesse des Staates, im Interesse der Arbeitgeber und Sozialleistungsträger und last not least auch im Interesse der Gläubiger. Die Verschuldung und insbesondere auch die Überschuldung - von Überschuldung sprechen wir - ist ein Spiegelbild der modernen Gesellschaft in der Konsum zur Religion geworden ist.. Dennoch sind sowohl Überschuldung als auch Restschuldbefreiung nicht neu. Kredite und Probleme mit der Rückzahlung von Krediten gibt es seit mehreren Tausend Jahren und eben solange gibt es bereits Elemente der Restschuldbefreiung. Gestatten Sie mir nur einen kurzen Ausblick ins babylonische Recht, wo der Kodex Hammurabi die Situation sehr plakativ verdeutlicht. Im babylonischen Recht, etwa 3.000 v.Chr. gab es bereits erhebliche Probleme mit verschuldeten Personen. Der Pfändungsschutz war allerdings in dieser Zeit weit weniger ausgeprägt als in unserer modernen Gesellschaft. Der Gläubiger konnte mit seinem Schuldner fast nach Belieben verfahren. Ein sehr beliebtes Mittel war neben dem Verkauf des Schuldners auch die sogenannte Schuldhaft, in der der Schuldner im Hause seines Gläubigers arbeiten musste um seine Schulden abzutragen. Dies führte dazu, dass immer mehr Bürger im alten Babylon versklavt wurden, sodass der Fürst Hammurabi sich veranlasst sah, ein Gesetz zur Eindämmung dieser Versklavung zu verabschieden. § 117 des Kodex Hammurabi sah folgendes vor: "Wenn einen Mann eine Schuldverpflichtung erfasst hat (und er deshalb) seine Frau, seinen Sohn oder seine Tochter für Geld verkauft oder in Schuldknechtschaft gegeben hat, (so werden diese) drei Jahre lang im Haus ihres Käufers oder ihres Schuldherrn arbeiten. Im vierten Jahr wird ihre Freilassung bewirkt werden" 1 .
Dies war damit die erste bekannte Form der Restschuldbefreiung und da es regelmäßig nicht nur den Schuldner traf, sondern der Schuldner statt seiner selbst auch einen Familienangehörigen in die Schuldhaft begeben durfte, war dies wohl auch die erste bekannte Regelung zur Enthaftung Familienangehöriger.
In der moderner Gesellschaft hat sich die Verschuldung natürlicher Personen vor allen dingen im letzten Jahrhundert rasant entwickelt, und ist zu einem Problem geworden, dass ein unbestritten gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausgelöst hat. Dies gilt nicht nur für die Bundesrepublik, sondern auch für nahezu alle anderen Industrienationen, in denen der Konsum auf Kredit eine wesentliche Säule des Wirtschaftswachstums darstellt.
II. Entwicklung der Überschuldung
Im Folgenden soll die Entwicklung der Überschuldung in der Bundesrepublik nach den drei Hauptursachen betrachtet werden. Dies ist zum einen die Verschuldung privater Haushalte durch Konsumentenkredite, zum anderen eine Verschuldung durch Immobilienerwerb, insbesondere fehlgeschlagene Baufinanzierung, und als dritte Hauptursache ein gescheitertes gewerbliches Engagement.
1. Überschuldung durch Konsum
"Der Mob stürmt die Schalter, bitten um Anweisung, ob wir schließen sollen" telegrafierte am 02. Mai 1959 der Filialleiter der Deutschen Bank in Berlin an die Zentrale. Anlass dieses Telegramms war aber nicht die Tatsache, dass die Deutsche Bank Gebühren für Bareinzahlung auf das Konto eingeführt hatte, sondern die Tatsache, dass zum ersten Mal in der Bundesrepublik ein Barkredit in Höhe von DM 2.000,00 für Privatpersonen eingeführt worden war. Dies war ein absolutes Novum in der Bundesrepublik, bis dahin gab es Kredite allenfalls bei entsprechenden Sicherheiten. Neu war vor allem zu dieser Zeit, dass allein die Arbeitskraft des Schuldners als ausreichende Sicherheit für die Rückzahlung eines Kredites angesehen wurde. Dabei waren die Geschäftsbanken bezüglich der Werthaltigkeit der Arbeitskraft des Schuldners als Kreditsicherheit zunächst sehr skeptisch. Als 1926 die ersten Teilzahlungsbanken gegründet wurden, also Banken, die sich speziell auf die Finanzierung von Konsumgüter konzentrierten, wurden diese von den Geschäftsbanken noch milde belächelt. Denn man befürchtete, dass diese Kredite nicht zurückgezahlt würden und die finanzierten Konsumgüter, wie z.B. Möbel oder Autos als Sicherheit absolut nicht ausreichten. Es zeigte sich aber, dass diese Kredite durchaus ein lohnendes Geschäft waren, und dass sich die etwas höheren Risiken durch einen erhöhten Zinssatz durchaus kompensieren ließen. In der Nachkriegszeit entwickelte sich dann das Konsumentenkreditgeschäft rasant, und auch Geschäftsbanken und Sparkassen entdeckten diesen Geschäftszweig. 1952 führten die Sparkassen den sogenannten Kaufkredit ein, durch den man gekaufte Ware finanzieren konnte. Hierbei wurde jedoch das Geld nicht an den Verbraucher ausgezahlt, das schien den Sparkassen zu unsicher, sondern direkt an den Verkäufer. Erst Ende der fünfziger Jahre wurden die Eingangs angesprochenen Barkredite eingeführt. Diese zunächst noch mit sehr zaghaften Kreditrahmen, die sich allerdings in den nächsten 20 Jahren exorbitant erhöhen sollten. Betrug die Höchstkreditsumme 1959 noch DM 2.000,00, wurde sie bis Anfang der Achtziger bereits auf DM 50.000,00 erhöht. Mittlerweile haben die Kreditrahmen die DM 100.000,00 weit überschritten. Konsumentenkredite über DM 140.000,00 mit Laufzeiten von bis zu 12 Jahren sind keine Seltenheit.
Entsprechend entwickelte sich die pro Kopf-Verschuldung für Konsumentenkredite in der Bundesrepublik. Waren es 1950 noch DM 3,60, stieg die Verschuldung bis 1999 auf DM 5.400,00. Das Gesamtvolumen für Konsumentenkredite betrug 1999 422 Milliarden Mark. Dem steht auf der anderen Seite ein Vielfaches an Geldvermögen gegenüber, von mittlerweile mehr als 1 Billion Mark. Das Problem ist die Aufteilung, 1992 besaßen rund 10% der Bevölkerung 49% des privaten Geldvermögens. Weitere 40% der reichsten Deutschen besaßen weitere 49% des privaten Geldvermögens. Auf die ärmeren 50% der Bevölkerung verteilte sich dann lediglich 2,4% des Geldvermögens, wobei es hier durchaus noch Gefälle zu verzeichnen gibt.
Die Verschuldung, etwa 1/3 der bundesdeutschen Haushalte sind verschuldet, ist auch nicht das eigentliche Problem, denn Kreditfinanzierung ist modern, praktisch und erwünscht. Zum Problem wird sie erst dann, wenn die kalkulierten Finanzierungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht einzuhalten sind und der Haushalt in die Überschuldung gerät. 1989 waren in der Bundesrepublik, damals noch in den alten Bundesländern, etwa 1,2 Millionen Haushalte überschuldet. Diese Zahl ist in den letzten 10 Jahren bis 1999 rasant auf 2,77 Millionen gestiegen. Diese Steigerung hat nur mittelbar etwas mit der Vergrößerung der Bundesrepublik zu tun, denn den Bürgern der ehemaligen DDR war der Konsumentenkredit fremd. Dennoch hat sich der konsumtorische Nachholbedarf in den fünf neuen Bundesländern auch eklatant auf die Entschuldungsquote der Haushalte ausgewirkt. Das Ost-West-Gefälle ist steigend, während in den westlichen Ländern 6,2% aller Haushalte überschuldet sind, sind es in den neuen Bundesländern bereits 12,5% aller Haushalte.
Als Ursachen für den Übergang von der Ver- in die Überschuldung werden meist drei Hauptgründe genannt:
Arbeitslosigkeit
Scheidung und
unökonomische Haushaltsführung. 2
Die Begriffe sind dabei weit zu fassen, auch der Wegfall eines Nebenverdienstes oder die Stellenreduzierung eines Familienmitglieds - meistens der Frau - wegen Kinderbetreuung sind mit empfindlichen Einschnitten in das Familienbudget verbunden, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können. Es ist aber auch zu beobachten, dass es in vielen Fällen kaum noch eines besonderen äußeren Anlasses bedarf, um die Überschuldungskrise auszulösen. Denn es lässt sich feststellen, dass viele Konsumenten schon überschuldet sind, ohne dass dies bereits erkennbar nach außen tritt. Denn in vielen Fällen werden Kredite, die nicht mehr aus dem laufenden Einkommen bedient werden können, durch die Ausschöpfung des Dispolimits beim Girokonto gezählt, natürlich mit der Folge, dass dieses Limit nach einiger Zeit ausgeschöpft ist. Das hat aber vielfach nicht zur Folge, dass nun der Finanzhaushalt zusammenbricht, sondern dass dieser Dispokredit umgeschuldet und in einen neuen, teueren Ratenkredit mit höheren Raten und längerer Laufzeit übernommen wird. Es ist selbstredend, dass auch diese Raten nicht aus dem laufenden Einkommen gezahlt werden können, dennoch erleben wir diese Phänomen der Dispokreditumschuldung bei einigen Banken noch einige Male, obwohl nach seriöser Haushaltsplanung die Kredite schon gar nicht mehr rückführbar sind. Dies mag verdeutlichen, wie groß bei manchen Kreditinstituten die Spanne der Ausfälle kalkuliert wird, hiervon hängt natürlich auch ab, wie teuer diese Kredite sind.
2. Überschuldung durch Immobilienerwerb
Eine zweite Hauptursache sind fehlgeschlagene Baufinanzierungen. Nach wie vor gibt es in unserer Gesellschaft einen gesteigertes Bedürfnis, Wohneigentum zu erwerben, wobei dieses Bedürfnis offenbar in einigen Fällen so groß ist, dass wirtschaftliche Bedenken ungeprüft in den Wind geschlagen werden. Daneben ist zu konstatieren, dass die Baufinanzierungsberatung durch die vielfach interessengebundenen Vermittler, die nicht selten auch mit den Bauträgern Hand in Hand arbeiten, alles andere als objektiv ist. So kann nicht nur ein nicht sorgfältig geplantes Familienbudget, unvorhergesehen Kinder, Scheidung, Krankheit oder eine erhebliche Steigerung des Zinsniveaus zum Verlust der Immobilie führen, auch falsch kalkulierte Baukosten und nur kurzfristig kalkulierte Finanzierungen mit anfänglichen Steuervorteilen und hohem Disagios sind mit Ursachen dafür, dass der Immobilienerwerb zum finanziellen Fiaskos wird. Erschwerend kommt hinzu, dass bei den dann häufig unausweichlichen Zwangsversteigerungsverfahren nur ein Bruchteil der Investitionen erzielt werden kann.
Fehlgeschlagene Baufinanzierungen enden damit nicht nur mit dem Verlust des Objektes, sondern häufig auch mit erheblichen Restforderungen aus der persönlichen Haftung der Bauherren, die ebenfalls so hoch sind, dass sie auf Grund der weiter anfallenden Verzugszinsen mit der Arbeitskraft der Schuldner nicht abzutragen sind. Eine besondere Form der Überschuldung durch Immobilienerwerb hat sich dabei in den letzten Jahren durch eine aggressive Politik sogenannter Finanzberater entwickelt. Häufig wird relativ unbedarften Verbrauchern, die obendrein nicht über besonders hohe Einkünfte verfügen, suggeriert, durch den Erwerb einer Eigentumswohnung, die meist weit entfernt vom Verkaufsort liegt, könne sich der Verbraucher ohne Einsatz von Eigenkapital allein durch die Mieteinkünfte und Steuervorteile ein kostenfreies Vermögen aufbauen. Es ist erstaunlich, wie viele solcher Immobilien ohne eine vorherige Besichtigung erworben werden und sich hinterher als Schuldenfalle entpuppen. Denn sie sind häufig nicht vermietbar, Steuervorteile des Schuldners existieren wegen seiner geringen Einkünfte nicht, und die laufenden Kosten der Immobilie sind weit höher als erwartet. Eine Lösung dieser Probleme ist kaum möglich, die Immobilien sind unverkäuflich, die Berater illiquide und die Banken, die die Immobilie finanzieren können nicht in die Haftung genommen werden.
3. Ehemalige Gewerbetätigkeit
Die dritte Gruppe der Überschuldeten ist die der ehemaligen Gewerbetreibenden. Hier sind die Ursachen für die Überschuldung vielfältig und reichen von Pleiten auf Grund konjunkturbedingter Schwächen, über das Wegbrechen von Aufträgen, dem Ausfall großer Forderungen bis hin zur eklatanten Fehlplanung auf Grund nicht ausreichender betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und Beratungen. Typisch sind Handwerker, die häufig gute Handwerker sind, aber schlechte Kaufleute und nicht selten Brutto mit Netto verwechseln. Die Palette der Betroffenen reicht von ehemaligen Vollkaufleuten, Geschäftsführern von GmbH's bis zu ehemaligen Gaststättenbesitzern und Barbetreibern. Insbesondere die Geschäftsführer von GmbHs sind häufig trotz der beschränkten Haftung überschuldet (durch Bürgschaften, Haftung nach § 69 AO, § 823 Abs. 2 in Verbindung mit § 266a StGB bzw. § 64 GmbHG).
Die Zahl der Firmeninsolvenzen ist in den vergangenen Jahren ständig gestiegen, waren es in 1992 noch 10.920, betrug die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in 2000 bereits 27.500. Nicht selten führt eine Unternehmensinsolvenz nicht nur zur Überschuldung des Firmeninhabers, sondern zieht weitere persönliche Überschuldungen im Familienumkreis nach sich.
4. Schulden für andere
Die letzte Gruppe, die ich hier beschreiben möchte, ist eigentlich eine Untergruppe der drei soeben geschilderten. Schulden für andere ist ein Phänomen, das nicht nur, aber vor allem Frauen betrifft, die für die Schulden ihrer Männer mithaften. Es ist bankenüblich, dass Verheiratete alle Kredite mit unterschreiben, auch wenn beispielsweise die Kreditgewährung für das Geschäft des Ehemannes völlig außer Verhältnis zu dem Verdienst der die Kinder betreuenden Hausfrau und Mutter steht. Hier hat sich erst in der letzten Zeit eine Trendwende in der Bürgschaftsrechtsprechung entwickelt, die in besonderen Fällen auch materiell-rechtlich eine Lösung des einkommenslosen mitverpflichteten Familienangehörigkeiten von den Verbindlichkeiten ermöglicht. Dennoch bleiben sehr viele Fälle, in denen es keine materiell-rechtliche Lösung für die Mithaftung gibt. Diese Frauen stehen dann nach der häufig zwangsläufigen Scheidung nicht nur mit den Kindern und ohne ausreichende Unterhaltszahlung allein, sondern auch mit der vollen Haftung für die Schulden. In diesem Zusammenhang seien insbesondere auch die Strohfrauprojekte erwähnt, in der die Ehefrau oder das Kind des Selbstständigen nach einem ersten Konkurs den Namen für eine weitere Gewerbetätigkeit hergibt, ohne sich über dessen Tragweite bewusst zu sein und ohne Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens zu haben.
IV. Folgen von Überschuldung
Die Folgen der Überschuldung sind eklatant, und führen letztendlich zu einer Art wirtschaftlichen Ausbürgerung. Die Lohnpfändung forciert die Arbeitslosigkeit, die Kontopfändung führt regelmäßig zum Verlust des Girokontos. Die Arbeitslosigkeit wird aber auch durch die Überschuldung zementiert, denn ohne Konto und mit drohenden Lohnpfändungen in der Probezeit ist es nahezu unmöglich, einen Arbeitsplatz zu finden oder über die Probezeit hinaus zu erhalten. Überschuldung führt aber auch zu Eheproblemen 3 , Kriminalität, sozialer Ausgrenzung, Gewalt, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung, Sucht und chronischer Krankheit 4. Insbesondere die Sorge vor dem Gerichtsvollzieher, den die Nachbarn sehen könnten, die Unmöglichkeit an den mitunter recht teuren gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen oder auch der zwangsläufige Verzicht auf die insbesondere in den unteren Bildungsschichten notwendigen Statussymbole, wie Markenkleidung und Unterhaltungselektronik führen zur sozialen Ausgrenzung und Stigmatisierung.
Überschuldung führt dabei zur Notwendigkeit eines sorgfältigen Management des Mangels, zu dem allerdings nur die wenigsten der Betroffenen selbstständig in der Lage sind 5. Überschuldete geraten in einen Teufelskreis von Armut, wobei die Handlungsfreiheit der Betroffenen in noch stärkerem Maße eingeschränkt ist, als dies in anderen Armutslagen der Fall ist 6.
Besonders eklatante Folge der Unternehmensinsolvenz ist der regelmäßige Totalverlust der Altersvorsorge. Selbstständige haben die Altersvorsorge meist durch Kapitallebensversicherungen oder Immobilien abgesichert, die in der Insolvenz vollständig verwertet werden. Einen Pfändungs- oder Verwertungsschutz hierfür existiert bislang nicht. Dies hat zur Folge, dass Selbstständige noch härter betroffen sind, als Arbeitnehmer, ihnen bleibt nicht mal das Existenzminimum im Alter, der Gang zum Sozialamt ist unausweichlich.
Gemeinsames Moment aller Überschuldeten, und damit der Hauptgrund des Gesetzgebers zur Schaffung korrektiver Regelungselemente ist aber die Aussichtslosigkeit, die Überschuldungslage überwinden zu können. Ganz gleich, ob es sich um Schulden aus Konsumentenkrediten, gescheiterten Baufinanzierungen oder Gewerbepleiten handelt, die Betroffenen sind nicht in der Lage, die Schuldenberge aus eigener Kraft abzutragen, da mit den Erträgen ihrer Arbeitskraft meist nicht mal die laufend entstehenden Verzugszinsen und anderen Kosten abzutragen sind. Viele Schuldner zahlen kontinuierlich das, was Ihnen möglich ist, der Schuldenberg wir hierdurch jedoch nicht höher, sondern wächst trotzdem weiter. Hierbei sind natürlich einkommensschwache Haushalte sehr viel stärker betroffen als Haushalte mit höherem Einkommen. Denn je niedriger der frei verfügbare Einkommensteil, desto geringer der Handlungsspielraum für eine Rückzahlung der Schulden. Immer noch gibt es eine Drittel-Gesellschaft, zwei Drittel sind durch Ihre Einkünfte abgesichert, ein Drittel lebt unter dem oder am Rande des Existenzminimums 7. Für sie gibt es ohne eine Restschuldbefreiung keine Chance, den Schuldenberg jeweils loszuwerden.
Neben den häufig fehlenden Möglichkeiten, sich wieder aktiv und innovativ am wirtschaftlichen Leben zu beteiligen, schwindet damit auch die Motivation zur Arbeit, da selbst bei einem überobligatorischen Einsatz der Arbeitskraft lebenslang keine Veränderung der Überschuldungssituation herbeizuführen ist.
Die Aussicht, lebenslang nicht mehr als das Existenzminimum erwirtschaften zu können, führt letztendlich zum Sozialleistungsbezug und zum Abwandern in die Schattenwirtschaft. Der Gesetzgeber fürchtet gar, dass die Fähigkeiten dieser Menschen der Volkswirtschaft ganz verloren gehen 8. Damit stellt sich die Schaffung einer Möglichkeit zur Restschuldbefreiung aus Sicht der Schuldner als ein verfassungsrechtliches Gebot dar, sie dient aber auch gleichzeitig den Interessen des Staates, der verhindern muss, dass ein steigender Teil der Bevölkerung in den Sozialleistungsbezug abgleitet, und dass damit letztendlich der Staat für die möglicherweise zu sorglose Kreditengagements von Schuldnern und Gläubigern einstehen muss. Daneben besteht auch ein Interesse der Gläubiger, den Schuldnern die Restschuldbefreiung zu ermöglichen, um Ihnen die Motivation und die Möglichkeit zu geben, zumindest einen Teil der Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. In vielen Fällen dürften die Gläubiger dadurch mehr erhalten, als bei der fruchtlosen und kostspieligen Vollstreckung der uneinbringlichen Forderung.
Auch für die Drittschuldner, insbesondere für die Lohnbüros der Arbeitgeber bedeutet die Möglichkeit der Restschuldbefreiung eine Entlastung. Denn sie bewirkt einerseits, dass der Schuldner wieder motiviert und weniger belastet seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann, andererseits aber auch, dass die Lohnbüros nicht mehr der aufwendigen und rechtlich häufig unsicheren Pfändungsbearbeitung ausgeliefert sind.
Die Gründe für die Überschuldung sind vielfältig, nicht selten hat der Schuldner durch leichtsinniges Verhalten erheblich dazu beigetragen. Der Gesetzgeber hat eine Regelung geschaffen, die eine Entschuldung unabhängig von der Frage gewährt, wie die Überschuldung entstanden ist. Ausgeschlossen sollen lediglich unredliche Schuldner sein, die sich betrügerisches Verhalten zu schulden kommen lassen, oder die neue Möglichkeit der Restschuldbefreiung in unredlicher Weise auszunutzen versuchen. Für alle anderen Schuldnern soll eine zweite Chance zum wirtschaftlichen Neuanfang gegeben sein, die Möglichkeit zu Erlangung der "materiell-rechtlich", "ungerechten" aber unbedingt notwendigen Möglichkeit der Restschuldbefreiung sollte daher so nüchtern diskutiert werden, wie die Frage, ob es legitim ist, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen 9.
Ich möchte zum Schluss zurückkommen auf den Ausgangspunkt meines Referates:
In kaum einem anderen Bereich der sozialen Arbeit ist es so schwierig, beim Gegenüber zunächst einmal für Verständnis dafür zu werben, warum Schuldner- und Insolvenzberatung überhaupt wichtig ist. Dass man Jugendlichen, Drogenabhängigen, psychisch Kranken, ja selbst Straftätern helfen muss, steht kaum in Frage, aber Menschen, die ihre Schulden nicht bezahlen, die auf die Kosten anderer leben? Und ich meine jetzt nicht die Probleme, die damit verbunden sind, dies im privaten Bereich zu leisten, sondern vor allem in der täglich Arbeit: Ganz gleich ob man die Politiker davon überzeugen will, die Pfändungsfreigrenzen zu erhöhen, den Rechtspfleger, das Konto frei zu geben, den Ministerialbeamten, Geld locker zu machen oder den Journalisten, der über das Thema berichten will über die Hintergründe aufzuklären. Sie müssen zunächst immer gegen die vordergründigen Wahrheiten ankämpfen und ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern: Das ist ein mühsames Geschäft.
Und deswegen meine ich, sollten wir diese mühsame Überzeugungsarbeit, die die Schuldnerberater/innen im allgemeinen, und die MitarbeiterInnen des Infodienstes im besonderen tagtäglich verrichten nicht vergessen, wenn wir die Arbeit des Jubilars. oder besser der Personen die ihn am Leben halten, würdigen.
06.12.2001
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Fußnoten
1. Zitiert nach Trinkner, BB 1992, 2441, 2442.
2. Landessozialbericht NRW, S. 99f.
3. Möller, Schulden der Verbraucher, S. 17.
4. Korczak, Marktverhalten, Verschuldung und Überschuldung privater Haushalte in den neuen Bundesländern 1997, S. 161.
5. Vgl. Backert, Tagungsvortrag der DGS-Sektion in Hamburg am 12.03.1997, S. 9.
6. Vgl. Backert, a. a. O., S. 14.
7. Vgl. hierzu "Die Zeit" vom 15.3.2001, Der Wohlstand reicht für viele S. 36.
8. BT-Drucksache 12-1443, S. 81.
9. So Brehm, Festschrift für Henckel, S. 41ff.
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