Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann als laufende Geldleistung insgesamt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (BGH 20.10.16, IX ZB 66/15)
Dokumentation des Fachtages anläßlich des 25. Jubläums des Infodienstes am 21.09.2016 in Stuttgart.