RA Kai Henning, Dortmund *) Zur Unterscheidung von Insolvenzforderungen, Masseverbindlichkeiten und Neugläubigerforderungen bei Forderungen aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag. OLG Hamm Urt. vom 15.7.15 -20 U 234/14- Anmerkung Einige größere Anwaltsbüros machen aktuell Forderungen aus privaten Krankenversicherungsverträgen gegen Schuldner geltend, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Hierbei werden auch…

Aus dem Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, zusammengestellt von Uwe Hopf In der 3. Broschüre „Rechtsfragen im Netz“ möchten klicksafe und iRights.info das Internet für alle Nutzer sicherer machen. Die Broschüre informiert unter anderem darüber, was man mit Dateien aus Onlineshops machen darf und was beim Veröffentlichen von…

Sowohl der 7. Senat des BGH (Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 42/14) als auch der 11. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Januar 2016, AZ 11 K 2973/14), haben in aktuellen Entscheidungen die gerichtlich bzw. behördlich verfügte Aussetzung oder Ruhendstellung einer Kontopfändung wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt.

Die Schuldnerberatung in der Erzdiözese Freiburg wollte von ihren Ratsuchenden erfahren, wie diese das Angebot bewerten und hat dazu 2014 eine Fragebogenaktion durchgeführt. An der Umfrage beteiligten sich 15 Beratungsstellen, die knapp 1100 Fragebogen an Ihre Klient(inn)en verteilt haben. Die Rücklaufquote lag bei 36,81% (360 Fragebögen).

Am 25.02.2016 hat der Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen abgestimmt. Beschlossen wurde das Gesetz in der vom Finanzausschuss abgeänderten Fassung (BT-DRS 18/7691):