Im zusammenhang mit dem Informationspapier von Diakonie Deutschland nehmen die Referenten für Schuldnerberatung der Diakonischen Werke Württemberg und Baden wertend Stellung und empfehlen derzeit ausdrücklich keine Übernahme von Vertretung im gerichtlichen Verfahren durch die Schuldnerberatung.

Ab dem 1. Juli 2014 ermöglicht das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15. Juli 2013 (BGBl I S. 2379) es den Mitarbeitenden einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, Schuldner auch im Verfahren vor dem Insolvenzgericht zu vertreten.