Der Bundestag hat am 16.5.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen zum Regierungsentwurf beschlossen. Der Bundesrat hat am 7.6.2013 beschlossen, auf Einwendungen zu verzichten. Zusammenfassung der Änderungen von Wolfgang Schrankenmüller, ZSB Stuttgart
„Ein seltsames Paar“, das war der Titel einer der amüsantesten Komödien der Filmgeschichte aus dem Jahr 1968 mit Jack Lemmon und Walter Matthau in den Hauptrollen. Der eine spielt einen überpeniblen Hypochonder, Felix, der andere dessen Freund Oscar, Sportreporter, Chaot und notorischer Frauenheld. Oscar nimmt seinen in Not geratenen Freund Felix, der von seiner Frau aus der ehelichen Wohnung geworfen wurde, bei sich zu Hause auf. Das Unheil nimmt seinen Lauf.
Das pfändungsfreie Arbeitseinkommen des Schuldners auf einem normalen Girokonto (und neben der Existenz eines P-Kontos) kann im eröffneten Insolvenzverfahren gemäß § 765a ZPO freigegeben werden.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013 – auch als Anti-Abzocke-Gesetz bekannt – wurde am 08.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013, 3714 ff.) und ist in weiten Teilen am 09.10.2013 in Kraft getreten.
Die Fallpauschalen des Landes sind für unsere Schuldnerberatung entweder sehr wichtig oder nicht relevant.
Die Mitgliedsverbände in der AG SBV haben den “Leitfaden für verantwortliche Dispokreditvergabe und Umgang mit Dispokrediten bei dauerhafter Inanspruchnahme” der AG SBV einstimmig verabschiedet und zur Weitergabe freigegeben.
Immer wieder suchen auch Immobilienbesitzer Rat in der der Schuldnerberatung. Teils handelt es sich um Steuersparmodelle, die sich als Schrottimmobilien herauskristallisieren, oder um das geerbte Elternhaus oder um eine Eigenheimfinanzierung. Besonders wenn der Traum vom eigenen Wohnheim zu platzen droht, ist es für die Betroffenen ein schwerer Gang. Neben den üblichen Tätigkeiten der Schuldnerberatung ist ein aktueller Blick ins Grundbuch notwendig.
Soziale Dienste bieten aus unterschiedlichen Gründen Geldverwaltungskonten (Taschengeldkonten, Klientenkonten) für die von ihnen betreuten Hilfesuchenden an. Nachfolgend werden Empfehlungen für die Führung dieser Konten aus Sicht der Schuldnerberatung ausgesprochen. Auslöser für diese Empfehlungen ist der ab 01.07.2010 geänderte Schutz für Guthaben auf Konten (§ 850 k ZPO). Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie und ob das Guthaben auf solchen Konten vor einer etwaigen Pfändung geschützt werden kann.
Strafgerichte können Geldstrafen nach einer Verhandlung durch Urteil oder ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl verhängen...
Als öffentliche Gläubiger begegnen uns insbesondere Kommunen (z.B. Stadtverwaltung, Landkreis), Landesbehörden (Finanzamt, Landesoberkasse), Bundesbehörden (Bundesagentur für Arbeit), Sozialversicherungsträger (Jobcenter, Krankenkassen), Rundfunkanstalten.