Christine Schulta vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisvergand Nürtingen, stellt in ihrem Beitrag fest, dass man im europäischen Ausland in den dortigen Insolvenzverfahren eine eventuell kürzere Verfahrenslaufzeit mit immens hohen Kosten für Anwalt, Gericht und Wohnung und mit einer Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens bezahlen muss.
In einer losen Folge informieren wir seit 2007 wie ausgewählte Beispiele des europäischen Privatkonkursrechtes unter anderem auch den Umgang mit masselosen Schuldnern regeln.